Krankenversichrung während der Elternzeit?

2 Antworten

Nein, ein Pflichtversicherter bleibt beitragsfrei versichert und zahlt als pflichtversicherter auch weiter keine Beiträge für andere Einkünfte.

Ein vorher freiwillig Versicherter müßte zahlen, sofern diese Einkünfte nicht schon durch den Mindestbeitrag abgedeckt werden.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nicht wenn Du verheiratet bist.

Allerdings ist das Elterngeldbezugsrecht schon recht komplex und daher bitte ich Dich Details z. B. hier nachzulesen:

https://www.test.de/Elterngeld-5172440-0/

insb. das Kapitel "Kranken­versicherung bei Eltern­geldbe­zug"