Krankenhaus Eigenanteil bei Grundsicherung?

1 Antwort

Bis zur Belastungsgrenze muss jeder Patient selbst für den Eigenanteil aufkommen. Diese liegt bei chronisch kranken niedriger.

Schau hier:

Berechnung der Belastungsgrenze für Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung:
Regelsatz 2017 für den Haushaltsvorstand: 409 Euro monatlich (im Jahr: 4.908 Euro)

Belastungsgrenze 2 Prozent: Hier müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 98,16 Euro geleistet werden.

Belastungsgrenze 1 Prozent: Chronisch Kranke müssen Zuzahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 49,08 Euro leisten.