Krankengeld nach 6 Wochen (nicht zusammenhängend)?

3 Antworten

Das sagt die TK zu Deinem Problem:


"Was ist, wenn der Arbeitnehmer wiederholt arbeitsunfähig wird?

Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, hat er erneut einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn

er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge dieser Krankheit arbeitsunfähig war
oder
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge dieser Krankheit mindestens zwölf Monate vergangen sind.

 

Vorerkrankungsanfrage

Da
Sie als Arbeitgeber die Diagnose nicht kennen dürfen, können Sie selbst
in der Regel nicht feststellen, ob die Arbeitsunfähigkeiten
zusammenhängen. Diese Information erhalten Sie - auf Anfrage - von der
Krankenkasse. Bei der Mitteilung wird streng auf die Einhaltung des
Datenschutzes geachtet. Sie als Arbeitgeber erhalten also keinerlei
Hinweis auf die Art der Erkrankung.

 

Die
Begrenzung der Entgeltfortzahlung durch die Zwölf-Monats-Frist gilt nur
für ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber.
Bei einem Arbeitgeberwechsel hat der Beschäftigte - auch bei einer
erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung - einen neuen
Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht
bei einer Betriebsübernahme durch einen anderen Arbeitgeber."

Jetzt kannst Du selbst entscheiden, wieweit dies bei Euch zutrfft. Aber zusammenhängend müssen die Zeiten nicht sein.




Sobald innerhalb eines Kalenderjahres mehrmals  eine Krankschreibung auf ein und die gleiche Krankheit erfolgt, wird die Zeit zusammengerechnet.

Werden sechs Wochen überschritten, endet die Lohnfortzahlung und die Krankenkasse zahlt Krankengeld.

Hallo,

auf wie viele Monate waren die Arbeitsunfähigkeitszeiten verteilt?

Wenn es mehr als 6 Monate waren, bitte Zeiten genau auflisten.

Gab es in diesen Zeiträumen einen Arbeitgeberwechsel?

Gruß

RHW