Krangeschrieben und neuen Arbeitsvertrag unterschrieben und dann gleich weiter krank geworden am ersten Tag mit neuer Diagnose Ist Arbeitsvertrag nun nichtig?

2 Antworten

Gilt der Arbeitsvertrag trotzdem

er gilt, soweit es nicht gerade ein Zeitarbeitsunternehmen ist, in deren TV besagter Satz verabkert ist..... wenn der AN am ersten Tag nicht zur Arbeit erscheint, gelte der Vertrag als nicht abgeschlossen.

Ansonsten ..... hast Du als Arbeitnehmer während der ersten 28 Tage eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses im Falle einer Erkrankung Anspruch auf Krankengeld.

Das Krankschreiben hat mit dem Arbeitsvertrag nichts zu tun. Man kann jederzeit krank werden. Der Vertrag ist trotzdem gültig. Sobald er läuft, bekommst Du auch Lohnfortzahlung im K.

Wenn eine Probezeit vereinbart wurde und Du öfter krank bist, kann der Vertrag allerdings - ohne Begründung - gekündigt werden.

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