Kostentragung von Verwaltungskosten eines Niessbrauchers?

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GertH: Ob die Nießbrauchsberechtigten auch die (allgemein auf den Mieter nicht umlegbaren) Verwaltungskosten zu tragen haben, sollte in der notariellen Nießbrauchsbestellungsurkunde enthalten sein.

Übrigens: Im Hausgeld sind die Verwaltungskosten, die Abschreibung und das Mietausfallwagnis jedenfalls n i c h t enthalten, weil sie nicht umlegbar sind.

Und: Kostenschuldner der Notargebühren, Gerichtsgebühren und Grunderwerbsteuer ist nicht die Tochter als Verkäuferin sondern der Erwerber der Eigentumswohnung

Danke! Das hilft weiter!

GertH

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