Kostenerstattung f. Makler bei Nichtverkauf?
Hallo,
haben unser Haus einem Makler per Alleinauftrag für ein Jahr gegeben. Ein Jahr ist vergangen und in der Zeit waren nur 2 Interessenten durch den Makler zur Besichtigung dagewesen. Der Makler meinte immer das wir mit dem Preis runter gehen sollten was wir aber nicht taten. Die Onlineinserate waren teilweise etwas schlampig und ich schickte dem Makler auch E-Mails mit aktuelleren Fotos mit der bitte diese einzusetzen und an der Objektbeschreibung ein paar Änderungen durchzuführen, weil sich im Laufe der Zeit einiges am Haus veränderte. Ohne Reaktion beim Makler wurden meine Bitten ignoriert. Erst als ich persönlich vorbeikam und ihn zur Rede stellte waren plötzlich die Fotos online und der Text geändert... Jetzt haben wir den Vertrag gekündigt und eine Rechnung bekommen über die Aufwendungen bei Nichtverkauf:
Objektaufnahme - 100,00 Kosten für onlinestellen auf Homepage und Internetportalen - 150,00 Pauschale für Telefon, Porto etc. - 15,00 2 Besichtigungen mit Interessenten zu je 60 Euros - 120,00 Inserate in Printmedien - 174,00
Rechnunssumme inkl. Steuer - über 660 Euro
Der Haken ist das im Vertrag handschriftlich der Passus steht: "Sollte in der Laufzeit nicht verkauft werden, so sind die nachweislichen Kosten zu erstatten."
Mein Frage: Ist das nicht etwas überteuert? Natürlich werden nachweisliche Aufwend
2 Antworten
Hallo, habe erst kürzlich nem Kumpel gesagt „Gott sei Dank noch kein Brief von dem Makler“ uns siehe da am selben Tag dann das böse erwachen Wills hier einfach posten ob doch noch Hoffnung auf Besserung besteht, denn in letzter Zeit sind meiner Familie einige finanzielle Rückschläge passiert. Was bisher geschah: Nachdem die Rechnung kam (siehe Eingangspost) habe ich mehrmals versucht mich mit dem Makler zu treffen doch der wich immer aus und hatte seine Ausreden. Wollt es mit ihm persönlich bereden bevor ich ihm telefonisch sage, dass wir mit der Rechnung und seiner Arbeitsweise nicht einverstanden seien. In derselben Woche schickte ich ihm dann einen Brief mit Inhalt den Rechnungsbetrag zu mindern oder sämtlich Nachweise für die Kosten anzugeben, da wir mit seiner Arbeit nicht zufrieden waren. Hier der Inhalt seines letzten Briefes: Ihrerseits sind Sie mehrfach einer Besprechung hinsichtlich einer Kaufpreisminderung ausgewichen bzw. haben diese verneint. Sonstige Termine, außer den Besichtigungen, waren mit Ihnen nicht vereinbart. Lediglich Ihr Sohn, der jedoch nicht Auftraggeber ist, hat um einen Termin angefragt. Er hat jedoch keine Vollmacht zu Ihrer Vertretung vorgelegt. Vorsorglich weisen wie darauf hin, dass nachträglich vorgelegte Vollmacht nicht anerkannt wird. Die Erteilung von Auskünften gegenüber Ihrem Sohn ist aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich nicht möglich. Weiterhin ist es uns ein Rätsel, wie Sie als Laie die Arbeitsweise unserer Maklertätigkeit beurteilen können wollen. Mit Email vom vom xxx wurden uns von Ihrem Sohn aktuelle Bilder übersandt, jedoch ein Hinweis, dass unsere Bilder zwingend komplett durch diese zu ersetzen seien, war dieser Email nicht zu entnehmen. Daraufhin wurde der Teil der Bilder, der uns als geeignet erschien, getauscht und die restlichen von uns erstellten Bilder beibehalten. Ihrerseits erfolgte nie eine Reaktion. In Ihrem Schreiben vom xxx sprechen Sie einen Punkt X des Maklervertrages an („…der Makler ist unter anderem verpflichtet den Anweisungen des Auftraggebers nachzukommen“). Dieser Punkt existiert in dem zwischen Ihnen und uns geschlossen Vertrag nicht. Eine Weisungsbefugnis des Auftraggebers war und ist nicht existent. Weisungen in unserem Büro erteilt nur Hr. X als Inhaber. Bei dem Termin am xxx in unserem Büro hat Ihr Sohn persönlich die Kündigung bei Frau xxx abgegeben und dabei mitgeteilt, dass er nicht wisse in welchen Portalen Ihre Immobilie angeboten würde. Trotzdem hat er aber behauptet, wir hätten keine der von Ihm geschickten Fotos verwendet. Dies ist ein Widerspruch in sich. Nach Ablauf des Makler-Allein-Auftrages vom xxx haben Sie uns, wie unter Punkt X (sonstige Vereinbarungen) vereinbart, die entstandenen Aufwendungen in Rechnung gestellt bekommen. Die veranschlagten Kosten setzen sich einerseits aus bürointernen Pauschalbeträge, Stundensätzen und andererseits aus Kosten für Medien (z.B. Internetportale, Printmedien: hier in der xxx-Zeitung geschaltet Inserate (mehrere genannte Inseratszeitpunkte) zusammen. Diese Inserate können Sie im Archiv der xxx-Zeitung einsehen. Der Aufwand ist in der Rechnung ausreichend gegliedert und nachgewiesen. Anliegend erhalten Sie die letzte Mahnung mit der Bitte, diese fristegerecht zu begleichen. Gewisse Punkte sind in dem Brief vom Makler falsch dargestellt, wie das ich nicht wisse in welchen Portalen das Inserat online geschaltet war. Das sagte ich nicht! Ich meinte, dass ich online nur wenige Anzeigen fand und dies nicht unbedingt nach guten Verkaufsaktivitäten aussieht. Erst nachdem ich da war wurden die Fotos getauscht! Außerdem, wie soll ich eine Vollmacht vorlegen wenn der Makler sämtlichen Terminen auswich. Zugegeben ich habe keine, bluffte aber das ich eine hätte und dann war er ganz kleinlaut am Telefon und kam ins stottern und meinte das er in den nächsten Wochen und Monaten keinen Termin frei hätte. Es stimmt zwar das ich keine explizite Anweisung gab die Fotos zu tauschen, ging aber davon aus, wenn beim Haus erwähnenswerte Veränderungen wie z.B. der Eingangsbereich neu geteert wurde oder Zubehör vom Haus verkauft wird wie ein größerer Holzspielplatz dies auch in der Angebotsbeschreibung erwähnen zu ist und auch die Fotos anzupassen was die aber nicht taten. Der Punkt X auf den ich mich beziehe der oben vom Makler als nicht vorhandene Weisungsbefugnis dargestellt wird lautet im Vertrag folgendermaßen: „Der Makler verpflichtet sich zur fachgerechten, nachhaltigen Bearbeitung dieses Makler-Allein-Auftrages unter Ausnutzung sich aller ergebenden Abschlusschancen sowie zur Aufklärung des Auftraggebers über die Durchsetzbarkeit seiner Angebotsbedingungen. Genauer Wortlaut meiner E-Mail inkl. Fotos war folgender: Hallo Frau xxx,
im Anhang ein paar aktuellere Bilder. Der Eingangangsbereich inkl. Parkplatz wurde neu geteert. Beim Garten wurde der Spielplatz und der "Pool" abgebaut. Bei beiden Flächen wächst Gras und da wo der Pool ist der Untergrund eben, z.B. nutzbar als Liegeplatz etc.
Derzeit ist meine Mutter nicht erreichbar, in den nächsten 3-4 Wochen wird sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Eure Meinungen dazu und sollen wir den Betrag inkl. den dazugekommenen Mahngebühren überweisen oder besteht rechtlich gesehen noch Hoffnung?
Viele Grüße
Augenpulver - ohne Absätze nur schwer lesbar.
Ansonsten wäre das - wie schon vor Monaten hier gesagt - ein Fall für den Anwalt oder für den Überweisungsträger!
Sorry, Textfehler hier der Rest: Mein Frage: Ist das nicht etwas überteuert? Natürlich werden nachweisliche Aufwendungen ersätzt aber einfach einen Brief mit über 660 Euro rausschicken halte ich für übertrieben. Generell genießt dieser Makler was ich leider im Nachhinein erfuhr nicht den besten Ruf. Was meint die Community? Herzliches Dankeschön im Voraus
Was im Vertrag steht und ihr unterschrieben habt, ist erstmal rechtens. Soweit ich weiß ist die Pauschalisierung ok, insofern sie kein wucher erzeugt. Was wucher ist oder nicht, kann nur das Gericht sagen. Das mit dem guten Ruf, hätte man im vorfeld klären sollen aber das weißt du sicherlich nun selbst ;). Wenn man alle Kosten mal selbst errechnet wie. z.B. Internetauftritt, Telefon, PC, Tintenpatronen( Expose´ verschicken ) und auch Besichtigungstermine...dann finde ich es schon ok, da es auf 1 Jahr gerechnet ist. PS: schade nur das er auf deine Mail´s etc. nicht reagiert hat. Bei den Fotos kann man es vieleicht noch verstehen, das er sie nicht genommen hat, da es keine prof, Fotos waren. ( ka ob seine gut waren ^^ ) Gruß Michael
Was im Vertrag steht und ihr unterschrieben habt, ist erstmal rechtens. Soweit ich weiß ist die Pauschalisierung ok, insofern sie kein wucher erzeugt. Was wucher ist oder nicht, kann nur das Gericht sagen. Das mit dem guten Ruf, hätte man im vorfeld klären sollen aber das weißt du sicherlich nun selbst ;). Wenn man alle Kosten mal selbst errechnet wie. z.B. Internetauftritt, Telefon, PC, Tintenpatronen( Expose´ verschicken ) und auch Besichtigungstermine...dann finde ich es schon ok, da es auf 1 Jahr gerechnet ist. PS: schade nur das er auf deine Mail´s etc. nicht reagiert hat. Bei den Fotos kann man es vieleicht noch verstehen, das er sie nicht genommen hat, da es keine prof, Fotos waren. ( ka ob seine gut waren ^^ ) Gruß Michael