Kosten für Visabeschaffung Kunden in Rechnung stellen: was mit, was ohne USt?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

@LittleArrow

Das ist jetzt das dritte Mal in kurzer Zeit, dass diese Fragestellung aufgeworfen wird. Und ich gebe wieder dieselbe Antwort:

@Fragesteller

Das Verhältnis zwischen deinen Lieferanten und Leistenden ist nicht das Verhältnis zwischen dir und deinem Kunden. Du berechnest deine Leistungen mit Umsatzsteuer nach deinen personenbezogenen Merkmalen. Und deine Vorleister berechnen ihre Umsatzsteuer nach ihren personenbezogenen Merkmalen.

Du kannst also nicht dieselben Umsatzsteuern berechnen wie deine Vorleister.

Beispiel (ich nehme ein anders, weil ich das mit der steuerfreien Vermittlungsleistung nicht nachvollziehen kann und auch nicht nachvollziehen möchte):

Du lieferst täglich frischen Kaffee an die Leute aus, die an der U-Bahn-Station bei dir eben welchen kaufen. Dafür berechnest du 19% Umsatzsteuer, weil das nun mal so ist. Und es ist dabei völlig egal, dass das Wasser dazu dich selbst nur 7% USt gekostet hat und die Pappbecher ohne Umsatzsteuer gekauft wurden, weil der Lieferant Kleinunternehmer ist.

Das umsatzsteuerliche Verhältnis deiner Vorleister zu dir mag für dich eine wirtschaftliche Größe sein, also Kalkulationsgrundlage. Aber das umsatzsteuerliche Verhältnis zwischen dir und deinem Kunden ist isoliert zu betrachten. Du kannst also nicht den Pappbecher ohne Umsatzsteuer verkaufen, denn nicht du, sondern der Pappbecherlieferer ist Kleinunternehmer.

Eigentlich ganz einfach. Ich komme nicht dahinter, was daran für den LittleArrow so unverständlich ist.

LittelArrow? Den sehe ich hier nicht.

Aber die Erklärung ist SUPER! Verständlicher geht es für mich nicht.

Danke dir vielmals.

DH!

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Die Ausweisung sollte als Kostenerstattung erfolgen, d.h. der Kostenbetrag für Dich wird 1:1 weiterverrechnet.

1:1 heisst, ich stelle 67,77 + USt (19%) in Rechnung? Oder nur die 67,77? Wie vermeide ich dann , dass das Finanzamt hier keine USt will?

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