Kosten für Visabeschaffung Kunden in Rechnung stellen: was mit, was ohne USt?
ich muss für einen Kunden auf Dienstreise gehen und habe dafür ein Visum beantragt. Ich werde die Rechnung begleichen und an ihn weiter verrechnen.
Ich weise die gesetz. USt (19%) auf all meinen Ausgangsrechnungen aus. Wie gehe ich vor, wenn auf der Rechnung an mich enthalten ist:
- Bearbeitungsgebühr 39e inkl. 19% USt
- Visum für Land XY 35e ohne USt (ausgewiesen als steuerfreie Vermittlungsleistung)
-> Summe netto 67,77e; 6,23e USt (aus den 19%); Rechnungsbetrag 74e
Kann ich bei der Weiterverrechnung an den Kunden auch die Beträge so weiter verrechnen wie der Kunde an mich und dieselben Steuerbeträge nehmen? Oder muss ich auf alles (die 74e) nochmals 19% draufschlagen?
2 Antworten
@LittleArrow
Das ist jetzt das dritte Mal in kurzer Zeit, dass diese Fragestellung aufgeworfen wird. Und ich gebe wieder dieselbe Antwort:
@Fragesteller
Das Verhältnis zwischen deinen Lieferanten und Leistenden ist nicht das Verhältnis zwischen dir und deinem Kunden. Du berechnest deine Leistungen mit Umsatzsteuer nach deinen personenbezogenen Merkmalen. Und deine Vorleister berechnen ihre Umsatzsteuer nach ihren personenbezogenen Merkmalen.
Du kannst also nicht dieselben Umsatzsteuern berechnen wie deine Vorleister.
Beispiel (ich nehme ein anders, weil ich das mit der steuerfreien Vermittlungsleistung nicht nachvollziehen kann und auch nicht nachvollziehen möchte):
Du lieferst täglich frischen Kaffee an die Leute aus, die an der U-Bahn-Station bei dir eben welchen kaufen. Dafür berechnest du 19% Umsatzsteuer, weil das nun mal so ist. Und es ist dabei völlig egal, dass das Wasser dazu dich selbst nur 7% USt gekostet hat und die Pappbecher ohne Umsatzsteuer gekauft wurden, weil der Lieferant Kleinunternehmer ist.
Das umsatzsteuerliche Verhältnis deiner Vorleister zu dir mag für dich eine wirtschaftliche Größe sein, also Kalkulationsgrundlage. Aber das umsatzsteuerliche Verhältnis zwischen dir und deinem Kunden ist isoliert zu betrachten. Du kannst also nicht den Pappbecher ohne Umsatzsteuer verkaufen, denn nicht du, sondern der Pappbecherlieferer ist Kleinunternehmer.
Eigentlich ganz einfach. Ich komme nicht dahinter, was daran für den LittleArrow so unverständlich ist.
Die Ausweisung sollte als Kostenerstattung erfolgen, d.h. der Kostenbetrag für Dich wird 1:1 weiterverrechnet.
1:1 heisst, ich stelle 67,77 + USt (19%) in Rechnung? Oder nur die 67,77? Wie vermeide ich dann , dass das Finanzamt hier keine USt will?
LittelArrow? Den sehe ich hier nicht.
Aber die Erklärung ist SUPER! Verständlicher geht es für mich nicht.
Danke dir vielmals.
DH!