Konzessionsträger?

3 Antworten

Als Du Deine GmbH gegründet hast, hat Dich doch wohl der Notar und auch Dein Steuerberater darauf aufmerksam gemacht, welche Pflichten Du als Gesellschafter und Geschäftsführer hast.

Du darfst natürlich auch bei einem anderen Unternehmen eine Anstellung annehmen.

Aber Dein Arbeitgeber (Deine GmbH) muss Dir das erlauben. Das kannst Du machen, weil im GmbH Vertrag für Dich bestimmt die Befreiung von § 181 BGB enthalten ist. Also nur noch die Genehmigung erteilen und fertig.

Du könntest aber auch als Geschäftsführer der GmbH, die Konzession als GmbH an den anderen vergeben und auf Rechnung arbeiten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo Saniok, rein rechtlich spricht zunächst nichts dagegen. Aber als Chef einer GmbH hattest Du Dir sicher vorab Überlegungen gemacht, Geld in die Hand genommen und Deine Idee umgesetzt. Als Betriebsleiter in der anderen Firma zu arbeiten, da fordert der neue Arbeitgeber auch Deine Zeit und Dein Engagement. Das kannst Du dann Deiner GmbH nicht mehr zukommen lassen. Kommt/Ist Deine GmbH dann in Schieflage ist womöglich die ein oder andere Haftungsthematik von Bedeutung. Hast Du in Deiner GmbH Mitarbeiter ?

VG Guenter123

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Du kannst dem anderen Betrieb nur dann deine Konzession zur Verfügung stellen, wenn Du den anderen Betrieb (und deinen eigenen) ausreichend steuern und überwachen kannst. Dabei muss auch die Vergütung angemessen sein, so wie ein Meister üblicherweise bezahlt wird. Du solltest mindestens einen Halbtagsjob dort haben. Drunter wird es nicht gehen.

Außerdem muss das so organisiert sein, dass Du jederzeit erreichbar bist, immerhin bist Du der technische Betriebsleiter.

Wenn der Betriebsleitervertrag so gemacht ist, kannst du die Handwerkskammer überzeugen und für 2 Betriebe als Leiter eingetragen werden.