Kontopfändung- Freischaltung des Kontos.
mein konto wurde ja gepfändet. Nun habe ich vom Amtsgericht ein Beschluss bekommen, mit der "einstweiligen Einstellung" ( .......wird bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag des schuldners vom xx.xx.xxxx die Überweisung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts xxxxxx vom xx.xx.xxxx gemäß §§850k Abs. 3, 732 Abs. 2 ZPO einstweilen eingestellt.) der Pfändung. Am 30. April habe ich mein gehalt bekommen, bin mit dem Beschluss zur Bank, die haben alles an die Pfändungsstelle gesendet. Wann kann ich damit rechnen das mein Konto wieder frei ist? bin bei der Postbank.
.......wird bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag des schuldners vom xx.xx.xxxx die Überweisung aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts xxxxxx vom xx.xx.xxxx gemäß §§850k Abs. 3, 732 Abs. 2 ZPO einstweilen eingestellt.
1 Antwort

Das Konto ist m. E. mit dem Beschluss nciht frei, sondern es wird lediglich gesagt, das die Bank keine Überweisungen an den Gläubiger vornehmen darf, bis über den Antrag endgültig entschieden wurde.
Aus dem Konto muss man Dir aber den nichtpfändbaren Betrag auszahlen.