Kontoauskunft als Erbe?

3 Antworten

Ich würde das alles einem Anwalt übertragen, der dann eine Vermögensauskunft/-Aufstellung bei der Lebensgefährtin einfordern müsste. Gleichzeitig könnte er auch bei der Bank eine Auskunft einholen.

Ob man mit 5.000 € für eine Beerdigung auskommt glaube ich nicht. Ich habe da schon andere Summen erlebt.

Neben den Guthaben können natürlich auch Schulden vererbt werden. Auch müssen die Erben erst einmal in alle Verträge eintreten.

Wir kennen hier alle nicht die persönlichen Gegebenheiten, also wie der Verhältnis unter den Geschwistern war und wie lange die Beziehung bestanden hat. Manche Unterstellung hier ist vielleicht etwas übertrieben.

Hallo,

....." es wird vermutet,

dass nach dem Todestag von der Lebensgefährtin

u n b e r e c h t i g t noch Geld abgehoben wurde. "

kannst du da ganz sicher sein, betr. "unberechtigt" ?

https://kanzlei-fuer-privatrecht.de/rechtsanwalt-erbrecht-berlin/transmortale-vollmacht-berechtigt-zu-handlungen-ohne-erbschein/

....mit Erbschein muss die Bank dem Erben Auskunft erteilen.

manni830 
Fragesteller
 24.09.2019, 18:55

ich bin mir nicht 100 % sicher. Deshalb bestehe ich auf die Kontoauskünfte, isbesondere nach dem Todestag. Warum wurden die Nachweise über Kontobewegungen von der Lebensgefährtin nicht erbracht?

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Gaenseliesel  24.09.2019, 19:16
@manni830

eine berechtigte Frage, würde ich mir hier sicher auch stellen ! 🤔

Wenn es um das liebe Geld geht, geht meist auch die Moral flöten - leider !

Sobald du den Erbschein in den Händen hast, kannst du dem Sachverhalt auf den Grund gehen, abwägen und ggf. rechtliche Schritte einleiten.

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Andri123  24.09.2019, 19:18
@manni830

Weil sie wohl dachte, dass sie damit durchkommt. "Erbschein lohnt sich nicht" - klar. 20.000,-€ Nachlass minus 5.000,-€ für die Bestattung, minus vielleicht noch anteilige Miete für 3 Monate... Da lohnt sich die Gebühr für den Erbschein nicht?

Als Vollmachtnehmerin ist sie erklärungspflichtig auch für die Zeit vor seinem Tod gegenüber den Erben.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du nicht geneigt bist, Ihr das Geld zu überlassen, weil sie über Jahrzehnte mit ihm zusammen war und ihn aufopferungsvoll gepflegt hat...

Ich würde einen Anwalt damit betrauen. Das spart Nerven.

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Gaenseliesel  24.09.2019, 19:36
@Andri123

das Problem ist diese

"transmortale Vollmacht "

falls die Lebensgefährtin "clever genug" war, hat sie rechtzeitig zu ihrem Vorteil vorgearbeitet und den Bruder der Fragestellerin zu dieser Art Vollmacht überreden können..... die Zeit, alles mit Bedacht vorzubereiten, war evtl. nicht das Problem.

Wer weiß das schon......vielleicht war diese Art der Vollmacht, sogar der ausdrückliche Wille des Verstorbenen. 🤔

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Gaenseliesel  24.09.2019, 20:08
@Andri123

ja gut..... das ist die Theorie !

Fakt für mich ist......die Praxis aber, eröffnet dem "transmortalen Vollmachtnehmer" ganz sicher eine Möglichkeit zur Manipulation. ☹

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Den Erbschein braucht man eigentlich nicht. Einen Kontoauszug hätte die Bank dem Bruder aus so gegeben.

Es ist übrigens nicht Ausgabe der Lebensgefährtin Auskünfte zu erteilen, es sei denn Sie ist auch Erbe und hat die Auszug.

Scheinbar hatte man ja Infos über geheime Sparbücher und auch darüber wohin das Geld ging ??