Kontoauskunft als Erbe?
Im März 2019 ist meinBruder verstorben. Die Beisetzung war im April 2019. Am Tag der Beisetzung habe ich von der Lebensgefährtin meines Bruders erfahren, dass mein Bruder kein Testament verfasst hat. Ich also der Erbe bin. Von der Lebensgefährtin wurde mir mitgeteilt, dass auf dem Girokonto ca. 12.000,00 € Guthaben sind. Sie war der Meinung, dass sich die Beantragung eines Erbscheines nicht lohnt, weil die Bestattungskosten sehr hoch sind. Ich habe eine lückenlose finanzielle Übersicht mittels Kontoauszügen bis zum Todestag gefordert, um das Erbe anzutreten oder abzulehnen. Ich habe von der Lebensgefährtin nur Kontoauszüge bis 6 Wochen vor dem Todestag erhalten. Das Girokonto wurde von der Lebensgefährtin unberechtigt (weil sie keine Erbin ist) aufgelöst und das Guthaben auf ihr Konto überwiesen.
Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass mein Bruder noch ein Sparbuch mit ca.8.000,00 € Guthaben hatte. Dies wurde ebenfalls von der Lebensgefährtin aufgelöst und auf ihr Konto überwiesen ohne Nachweise per Kontoauszüge.
Der Erbscheinantrag wurde vor ca. 4 Wochen beim zuständigen Amtsgericht notariell gestellt. Erteilung noch offen.
Meine Frage: Wie kann ich die Bewegungen und die Kontostände der beiden Konten nach dem Todestag herausbekommen? Es wird vermutet, dass nach dem Todestag von der Lebensgefährtin unberechtigt noch Geld abgehoben wurde..
3 Antworten

Ich würde das alles einem Anwalt übertragen, der dann eine Vermögensauskunft/-Aufstellung bei der Lebensgefährtin einfordern müsste. Gleichzeitig könnte er auch bei der Bank eine Auskunft einholen.
Ob man mit 5.000 € für eine Beerdigung auskommt glaube ich nicht. Ich habe da schon andere Summen erlebt.
Neben den Guthaben können natürlich auch Schulden vererbt werden. Auch müssen die Erben erst einmal in alle Verträge eintreten.
Wir kennen hier alle nicht die persönlichen Gegebenheiten, also wie der Verhältnis unter den Geschwistern war und wie lange die Beziehung bestanden hat. Manche Unterstellung hier ist vielleicht etwas übertrieben.

Hallo,
....." es wird vermutet,
dass nach dem Todestag von der Lebensgefährtin
u n b e r e c h t i g t noch Geld abgehoben wurde. "
kannst du da ganz sicher sein, betr. "unberechtigt" ?
....mit Erbschein muss die Bank dem Erben Auskunft erteilen.

eine berechtigte Frage, würde ich mir hier sicher auch stellen ! 🤔
Wenn es um das liebe Geld geht, geht meist auch die Moral flöten - leider !
Sobald du den Erbschein in den Händen hast, kannst du dem Sachverhalt auf den Grund gehen, abwägen und ggf. rechtliche Schritte einleiten.

Weil sie wohl dachte, dass sie damit durchkommt. "Erbschein lohnt sich nicht" - klar. 20.000,-€ Nachlass minus 5.000,-€ für die Bestattung, minus vielleicht noch anteilige Miete für 3 Monate... Da lohnt sich die Gebühr für den Erbschein nicht?
Als Vollmachtnehmerin ist sie erklärungspflichtig auch für die Zeit vor seinem Tod gegenüber den Erben.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du nicht geneigt bist, Ihr das Geld zu überlassen, weil sie über Jahrzehnte mit ihm zusammen war und ihn aufopferungsvoll gepflegt hat...
Ich würde einen Anwalt damit betrauen. Das spart Nerven.

das Problem ist diese
"transmortale Vollmacht "
falls die Lebensgefährtin "clever genug" war, hat sie rechtzeitig zu ihrem Vorteil vorgearbeitet und den Bruder der Fragestellerin zu dieser Art Vollmacht überreden können..... die Zeit, alles mit Bedacht vorzubereiten, war evtl. nicht das Problem.
Wer weiß das schon......vielleicht war diese Art der Vollmacht, sogar der ausdrückliche Wille des Verstorbenen. 🤔


ja gut..... das ist die Theorie !
Fakt für mich ist......die Praxis aber, eröffnet dem "transmortalen Vollmachtnehmer" ganz sicher eine Möglichkeit zur Manipulation. ☹

Den Erbschein braucht man eigentlich nicht. Einen Kontoauszug hätte die Bank dem Bruder aus so gegeben.
Es ist übrigens nicht Ausgabe der Lebensgefährtin Auskünfte zu erteilen, es sei denn Sie ist auch Erbe und hat die Auszug.
Scheinbar hatte man ja Infos über geheime Sparbücher und auch darüber wohin das Geld ging ??
ich bin mir nicht 100 % sicher. Deshalb bestehe ich auf die Kontoauskünfte, isbesondere nach dem Todestag. Warum wurden die Nachweise über Kontobewegungen von der Lebensgefährtin nicht erbracht?