Konto wurde gepfändet, wer haftet?
Das E-Mail Postfach meines Steuerbüros war kaputt und ich wurde nicht darüber informiert. Seit Januar ist mein Konto gepfändet, obwohl ich alle Unterlagen für 2019 (zwar spät aber noch im Oktober) eingereicht habe. Alle Amtsbriefe habe ich selbstverständlich weitergeleitet und mir wurde telefonisch versichert, man würde sich drum kümmern.
Ehrlich gesagt kann ich das Steuerbüro auch total verstehen. Die haben gar nicht gemerkt, dass alles was sie erhalten und selbst versenden nicht ankam und durch Corona gabs wohl viel zu tun. Trotzdem ist mein Konto jetzt seit über 2 Wochen gepfändet und alle 3 Tage erreicht mich ein neues Versprechen seitens des Steuerbüros, die Pfändung würde aufgehoben werden und plötzlich will das Finanzamt doch noch Unterlagen von 2020 oder manuell überwiesene Teilzahlungen und ich will einfach nur wieder handlungsfähig sein.
Habe fast kein Bargeld mehr und nicht erfolgte Lastschriften führen zu Mahngebühren, vielleicht sogar Schufa-Einträgen wenn das so weitergeht.
Wer haftet denn jetzt dafür? Ich, das Steuerbüro oder der Server-Hoster des Postfachs? Ja, ich hätte mich früher drum kümmern sollen aber für die Säumniszuschläge bis dahin hafte ich ja bereits selbst.
1 Antwort
Hallo!
So schnell werden Konten nicht gepfändet. Da muss schon länger etwas im Argen liegen.
Unabhängig von der Haftungsfrage, die hier nur schwer zu beurteilen ist, weil Sachverhalt nur einseitig geschildert, empfehle ich Dir folgendes:
1. Ruf beim Finanzamt an und lass Dir eine „Rückstandsaufstellung“ schicken. Da steht drin, welche Steuern und sonstigen Beträge offen sind.
2. Lass Dir außerdem mitteilen, welche Steuererklärungen und -Anmeldungen derzeit ausstehen.
3. Geh mit den Dokumenten zu deinem Steuerberater und rede mit ihm darüber. Wenn dein Steuerberater für dich nicht erreichbar ist, dann suche Dir schnell einen neuen.
4. Frag bei der Vollstreckungsstelle und beim Veranlagungsbezirk des Finanzamts nach, welche Optionen Du hast um die aktuelle Situation zu lösen.
- Die Rückstände habe ich bereits als Teilzahlung der Pfändung ausgeführt (inkl. Säumniszuschläge)
- 2019 und 2020 sind laut Steuerbüro vollständig beim Finanzamt hinterlegt, weitere Unterlagen habe ich nicht.
Also auch wenn der Sachverhalt hier einseitig geschildert sein mag, ist eben genau das passiert. Ich habe mich nicht um meine Steuererklärung gekümmert und erst im Oktober mein Steuerbüro kontaktiert. Die Unterlagen kamen wohl noch an, aber 2 PDFs konnte der Rechner nicht lesen, daraufhin informierten sie mich per Mail, dass ich diese nachreichen müsse. Diese Mail erreichte mich nie und auch nicht mein Spampostfach oder ähnliches. Ab da war ihr Postfach wohl kaputt. Bemerkt wurde es wohl erst mitte Dezember, daraufhin hätte ich allerdings erwartet, dass man mich informiert, egal ob telefonisch oder von einer anderen Mail-Adresse aus. Die Tatsache, dass ich das selbst in Erfahrung bringen musste, ist einfach wahnsinnig frustrierend, aber wie hätte ich das wissen können? Wäre es nicht die Pflicht eines Steuerbüros Ihre Mandanten über technische Fehler zu informieren?