Konto gesperrt, erfolgt bei Kündigung eine Auszahlung?

2 Antworten

Also ich nehme an: Dein P-Konto ist im Minus. Aber diesen Monat ist Geld drauf gekommen. Und die Sparkasse will Dir kein Geld auszahlen?

Wenn das so ist, dann muss die Bank den pfändungsgeschützten Teil der Eingänge trotzdem auszahlen. Denn mit dem Geld, was unterhalb der ca. 1300 Euro pro Monat liegt, darf die Bank die eignen Forderungen nicht aufrechnen. § 901 ZPO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Die Sparkasse darf ein Guthaben auch nicht mit anderen Darlehnsforderungen aufrechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du das Konto weiter führst oder ob Du es kündigst. Also wenn diesen Monat was eingegangen ist, müssen die das auszahlen, soweit es unterhalb der ca. 1300 Euro ist. Dabei ist egal, ob ein Konto im Minus oder im Plus ist.

Nein mein P-Konto ist 1700 Euro im Plus. Habe halt nur die anderen Konten (also die Kredite bei der Sparkasse) werden ja auch als Minus angezeigt. Er zeigt nur an 0 Euro pfändbar, 4 Euro abholbar.

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@AndiRat

2300 Euro. 600 Euro Konto ich abholen. Rest kein Zugriff. Danke fürs Antworten

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@WolFx9119

Dann müsstest Du die Differenz bis zum Pfändungsfreibetrag noch bekommen. Egal ob Du das Konto kündigst oder fortführst. Denn dieses Geld bis zur Pfändungsfreigrenze steht Dir für Deinen Lebensunterhalt zu. Es ist nicht zulässig, wenn die Sparkasse nur 600 Euro raus gibt.

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@AndiRat

Alles klar, ich danke dir! Am Montag weiß ich mehr! Schönen Abend noch :)

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Problematisch ist aber, dass ein P-Konto Pfändungsschutz nur für Guthaben ermöglicht. Somit darf das P-Konto eigentlich gar keinen Sollsaldo aufweisen (850k Abs. 1 ZPO).
Bei 901 ZPO geht es um die Umwandlung in ein P-Konto bei bestehendem Sollsaldo. Somit wäre zuerst mal zu klären, warum das P-Konto überhaupt einen so hohen Sollsaldo aufweist. Mehr als einen geringen Sollsaldo aus Kontoführungsgebühren (die dann aber wieder aufgerechnet werden dürfen), dürfte es gar nicht geben, wenn das Konto schon länger ein P-Konto ist.

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@orgel

Ok, die ganzen weiteren Kommentare zu spät gesehen…

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Kriege ich das Geld wenn ich dieses Konto kündige, auch wenn ich dort andere Konten im Minus habe?

Dann darf die die SKtrotz P-Konto verrechnnen.

Seit 1. Januar gab es da eine Gesetzesänderung: § 901 ZPO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Die Bank darf nicht mehr mit eigenen Forderungen aufrechnen.

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@AndiRat

Wieder etwas, was so an mir vorbeigegangen ist - danke.

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@wilees

An mir geht auch dauernd was vorbei. Deshalb ist es gar nicht so schlecht, sich hier und da mal auszutauschen. Man lernt eben nie aus. :)

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@AndiRat

Das sehe ich auch so .... schönen Abend noch.

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