Komplkizierte Frage zum eingetragenen Wohnrecht

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Frau Müllerin: Das Wohnrecht der Tante betrifft eine ganz bestimmte, in der Eintragungsbewilligung nähere bezeichneten Wohnung (Grundbuch-Mussvorschrift). Der nähere Umfang des Wohnrechts ist nicht dem Grundbucheintrag sondern der Bewilligung zu entnehmen.

Mit der nachträglichen Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentum wäre zu bestimmen gewesen, dass sich das Wohnrecht auf die (von der Schwiegermutter bewohnte) Wohnung Nr. xxx bezieht, alle anderen Wohnungen wären dann, was das Wohnrecht anbelangt, lastenfrei geblieben. Der Notar soll`s richten!

Frage zum Kreditvertrag: Aus welchem Grund musste die Schwiegermutter unterschreiben? Gesamtschuldnerische Mithaft? Rangrücktritt? Kenntnisnahme?

Hallo Franzl0503, danke für Deine ausführliche Antwort. Das Wohnrecht ist für die Schwester meines Schwiegervaters auf das Haus meiner Schwiegereltern. Die Schwiegereltern sollten von der Bank aus "Gesamtschuldnerisch" für das erste Darlehen mit haften, da zu diesem Zeitpunkt wir ja noch die Auskunft hatten, das Grundstück könnte keinesfalls geteilt werden. Wir würden nun gerne beide Verträge nur über unser Haus und Grundstücksanteil eintragen lassen, ginge das? Was müssten wir dazu in die Wege leiten und müsste dann die "Tante" wieder mit zum Notar? Denn das würde sie denke ich nicht machen!

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@diemuellerin

SieheLink unten. Ohne die Tante und Notar geht es nun mal nicht.

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@diemuellerin

Frau Müllerin: Allein die darlehensgebende Bank beurteilt und entscheidet, ob eure ETW, die ihr beide (zunächst) als Nichteigentümer durch einen Anbau an den Altbau realisiert habt, als Sicherheit für beide Darlehen ausreicht. Entscheidend sind eure Bonität und der Marktwert eurer ETW.

Der Notar dürfte durchaus in der Lage sein, die wohnberechtigte Tante davon zu überzeugen, dass die Freigabe eurer Wohnung ihr berechtigtes Sicherheitsbedürfnis nicht tangiert. Denn wäre der Altbau schon früher in Wohnungseigentum aufteilt gewesen, wäre ihr Wohnrecht auch "nur" auf eine bestimmte Wohnung platziert worden. Empfehlung: Den Realkreditspezialisten der Bank fragen, danach den Notar beauftragen.

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