Kommen Geschwister in der Erbfolge vor Nichten /Neffen? Was ist bei unterschieldlichen Stämmen?
Ein Großonkel von mir verstarb 1987 und hinterließ seine Ehefrau, zwei Geschwister sowie 5 Nichten / Neffen. Er hinterließ kein Testament. Die Ehefrau trat als Alleinerbin das Erbe an. Als sie 2003 starb setzte Sie mich und meinen Ehepartner als Alleinerben ein. Nun hat sich 2006 eine Nichte meines o.g. Großonkels einen Teilerbschein in Höhe von 1/20 auf meinen verstorbenen Großonkel ausstellen lassen und vordert heute - also Mitte 2010 - von mir die Herausgabe des Erbteils. Hier nun meine Frage: Kommen die zum Todeszeitpunkt meines Großonkels noch lebenden Geschwister in der Erbfolge denn nicht VOR den Nichten und Neffen und schließen somit deren Erbschaftsanspruch aus? Der Vater der vordernden Nichte, der der Bruder des Verstorbenen war, war zu dessen Todeszeitpunkt auch bereits verstorben. Die Nichte ist also von einem anderen Stamm als die damals noch ledenden Geschwister es waren. Tritt sie dann in die Erbfolge ein? Ob die 1987 noch ledenden Geschwister (sie sind in 1993 und 1994 verstorben) nun tatsächlich geerbt haben, weiß ich leider auch nicht. In wie weit beeinflußt dies den Erbschaftsanspruch der vordernden Nichte?
1 Antwort

Dein Problem ist, das Du die genauen damaligen Verhältnisse nicht kennst.
Lebte Deine Tante mit dem Onkel in Zugewinngemeinschaft, oder Gütertrennung? Bei Zugewinngemeinschaft hat sie 1/4 Vorab, sonst nein.
Wenn Dein Onkel drei geschwister hatte, waren sie gesetzliche Erben. Die Kinder eines gesetzlichen Erben treten an die stelle des Vaters/der Mutter. Hatte Dein Onkel also 2 noch lebende Geschwister und einen weiteren, aber schon verstorbenen Bruder, der aber kinder hatte, so bekommen die Kinder den Anteil dieses Bruders.
Haben seine Geschwister damals einfach verzichtet, weil sie es nicht brauchten, oder der Frau des Onkels nichts wegnehmen wollten, so ist/war das deren SAche.
Das die Nichte den Anteil des Vaters reklamiert, ist grundsätzlich absolut OK. trotzdem würde ich prüfen, ob die Fristen eingehalten wurden. Gehe doch einfach mal zur Rechtsauskunft des Amtsgerichts.