Könnte ich die Wohnung eventuell bekommen und habe ich Chancen bei dem Verwalter/Vermieter und bei der Sachbearbeiterin vom Amt?
Hallo zusammen,
Ich möchte nach knapp 5 Jahren in einer größeren Wohnung, in einer 2 Zimmerwohnung bei mir um die Ecke umziehen. Ich wohne aktuell in einer 1 Zimmerwohnung. Ich beziehe seit 2018 Hartz IV, da ich momentan aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten gehen kann. Meine 1 Zimmerwohnung hat mein Vater damals für mich angemietet und wurde dann später am Jobcenter sozusagen weitergereicht, als ich Hartz IV bekommen habe. Ich konnte problemlos in der Wohnung bleiben. Auf meinen Namen sind auch keine Schulden oder Ähnliches vorhanden, da die Miete immer pünktlich vom Jobcenter bezahlt wird und die Betriebskosten jährlich auch immer bezahlt werden. Bis jetzt gab es nie Probleme, Mahnungen, oder Ähnliches. Die 2 Zimmerwohnung, die ich mir angucken möchte und auch haben möchte, ist ein paar Meter weiter weg von meiner jetzigen Wohnung und soweit ich weiß, auch preislich in meinem Budget, was das Jobcenter bereitstellt. Das heißt, ich habe auch die selbe Hausgesellschaft, die mich als Mieter auch kennt und auch meine Zahlungen. Es wird zusätzlich auch nochmal eine Schufaauskunft verlangt, was bei mir kein Problem ist, da ich schuldenfrei bin, gegebenenfalls eine Vormieterbescheinigung, was ebenfalls kein Problem ist, da es ein und die selbe Hausgesellschaft ist und einen Einkommensnachweis der letzten 3 Monate. Wie sieht es da aus? Ich bekomme ja nur Hartz IV. Könnte ich das in Form meines Hartz IV-Bescheids irgendwie beilegen? Da ich ja trotzdem meine andere Wohnung auch behalten konnte, obwohl ich Hartz IV bekomme. Wie sieht es da aus? Ich werde meine Sachbearbeiterin aber morgen dazu auf jeden Fall nochmal anrufen und bei ihr nachfragen, wie es diesbezüglich aussieht und dann den Verwalter/Vermieter, der die 2 Zimmerwohnung zur Miete anbietet, um sie angucken zu können. Jetzt ist meine Frage, ob ich mir sozusagen große Hoffnungen machen kann, da ich gerne aus meiner jetzigen Wohnung ausziehen möchte, da ich mich in der Wohnung einfach nicht mehr wohlfühle psychisch.
- Zu wenig Platz. (Ich habe Wohn- und Schlafzimmer alles in einem. Meinen Besuch kann ich nur in der Küche empfangen und nicht mal im Wohnzimmer, da es ja auch zugleich mein ganz privater Raum ist.
- Keinen Balkon und ich hätte gerne einen Balkon, um mich auch mal draußen drauf entspannen, bzw. aufhalten zu können.
- Neuerdings neue Nachbarn über mir, die recht laut sind und auch teilweise laut streiten, sodass es für mich unerträglich wird und ich davor auch Angst habe.
Ich habe zudem auch noch eine gesetzliche Betreuerin, der ich mein Anliegen auch schon mitgeteilt habe. Von ihrer Seite aus gibt es da auch keine Bedenken, um abzulehnen. Ich muss nur sichergehen, dass das Jobcenter mitspielt und der Verwalter/Vermieter, bzw. die Hausgesellschaft sich dann auch noch weiterhin für mich entscheidet. Wie würden meine Chancen denn zum Beispiel mal angenommen stehen? Ich möchte die andere Wohnung unbedingt haben wollen und ich würde mich vor allem auch wieder besser fühlen.
3 Antworten
Ich sehe das wie dein Betreuer. Solange die neue Wohnung im Rahmen der vom Amt gezahlten Leistungen liegen sehe ich da kein Problem.
Ich würde an deiner Stelle auch direkt nach einer Bescheinigung für den Vermieter fragen, obwohl die großen Gesellschaften genau wissen wie viel die Wohnung kosten darf damit das Amt auch für die Miete aufkommt.
Dazu kommt, dass es die gleiche Vermietung ist und es so doch sehr unkompliziert ablaufen dürfte.
Schlicht und ergreifend .... Dir steht gemäß den Vorgaben von SGB II ausreichender Wohnraum zur Verfügung ...... und wenn Du in Deinem Wohn-/ Schlafraum keinen Besuch empfangen möchtest, so ist dies Deine persönliche Entscheidung , aber sicherlich kein Grund dafür Dir ( auf Steuerzahlerkosten ) eine größere Wohnung zu bewilligen.
Maximal wirst Du eine Kostenzusage erwarten können / erhalten , wenn die gewünschte Wohnung nicht teurer ist, als die bisherige Wohnung.
Es geht mir nicht darum dich anzugreifen - ich spiegele Dir die Realitäten des "systems" wider. Dein Bedarf ist mit dieser Wohnung gedeckt .... und Du hast keinen Anspruch! auf eine größere Wohnung.
Noch im Preis- bzw. Größensegment liegend bedeutet nun einmal nicht zwingend Anspruch auf eine entsprechend größere / teurere Wohnung zu haben. Du hast jetzt eine bedarfsgerechte Wohnung und darum geht es.
Naja, das ‘‘System’‘ besteht ja auch manchmal darin, Hartz IV-Empfänger fertigzumachen, bzw. zu erniedrigen. Das höre und lese ich auch ganz oft. Und das kann man auch nicht verschweigen, bzw. schönreden. Man baut Frust auf die Menschen auf, die Grundsicherung beziehen und hackt auf ihnen herum und stempelt sie teilweise auch alle als asozial und faul ab, da RTLZWEI da die beste Vorgabe ist mit HARTZ UND HERZLICH und Armes Deutschland. Das ist leider die bittere Realität, die viele auch nicht unterscheiden können, bzw. auch nicht wollen. Denn nicht alle Hartz IV-Empfänger sind so und ich erst recht nicht! Und das ich keinen Anspruch drauf habe, sehe ich da etwas anders. Man darf sehr wohl umziehen und auch in einer größeren Wohnung, solange sie preislich und auch von der Quadratmeteranzahl her angemessen ist.
Man darf sehr wohl umziehen und auch in einer größeren Wohnung, solange sie preislich und auch von der Quadratmeteranzahl her angemessen ist.
Nur wenn Du Dir dessen so sicher wärest, hättest Du doch diese Frage vermutlich gar nicht gestellt? Also ... probiere es aus .... vielleicht wird sie Dir genehmigt.
Solange die im Rahmen im Satz liegt gibt es da keine Probleme. Einzig der Umzug muss selbst getragen werden .
Laut meinen Berechnungen und der Auskunft vor ein paar Monaten ist die Wohnung angemessen. Ich werde mich morgen aber vorsichtshalber nochmal erkundigen. Und den Umzug werde ich auch selbst tragen, da die Wohnung nur ein paar Meter weiter weg ist und ich das auch alleine bewerkstelligen kann.
*und wenn Du in Deinem Wohn-/ Schlafraum keinen Besuch empfangen möchtest, so ist dies Deine persönliche Entscheidung , aber sicherlich kein Grund dafür Dir ( auf Steuerzahlerkosten ) eine größere Wohnung zu bewilligen.*
Das liest sich bösartig, da ich nicht beabsichtigt von ‘‘euren‘‘ Steuergeldern lebe und mir hier Vorteile ausnutzen möchte, die zu Lasten von ‘‘euch‘‘ Steuerzahlern gehen. Das nochmal so am Rande.
Des Weiteren, wenn du es gelesen haben solltest, ist das nicht mein einziger Grund, dass die Wohnung zu klein ist und ich mich deshalb nicht mehr wohlfühle, bzw. auch keinen Besuch richtig empfangen kann.
Die andere Wohnung ist natürlich teurer als meine jetzige. Die ist etwas größer und hat natürlich auch ein Zimmer mehr, ist aber laut meinen Erkundigungen trotzdem noch in meinem Preissegment. Um mich da nochmal abzusichern, werde ich morgen auf jeden Fall nochmal meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter anrufen und dann werde ich die Chance auch ergreifen, wenn ich grünes Licht bekomme.