Können Kosten für Erbschaftssteuer steuerlich geltend gemacht werden?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Erbschaftsteuer sind keine Anschaffungskosten.

Die Abschreibungen für das Objekt ergeben sich dadurch, das man die Abschreibungen des Erblassers fortführt.

Also als Beispiel, hätte der Erblasser das Haus mal für 300.000,- gebaut und schreibt es mit 6.000,- p. A. ab, dann sind diese Abschreibungen fortzuführn und nicht die AfA auf die evtl. 100.000,- Erbschaftsteuer zu berechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986