Können Internatskosten vollständig abgesetzt werden, wenn medizinische Indikation vorliegt

1 Antwort

Da muss man unterscheiden.

Die Kosten für eine Internatsausbildung sind nur im Bereich der Schulkosten abzugsfähig.

Wenn die auswärtige Unterbringung medizinisch indiziert ist, so ist dies ein Fall für den Bereich der aussergöhnlihen Belastungen. Also dort ansetzen. eine zumutbare Belastung ist ggf. zu berücksichtigen (hier inder Suchfunktion "aussergewöhnliche Belastung" eingeben das führt zu einem Tipp, wie die zumutbare Belastung zu rechnen ist).

Ein ärztliches Attest muss beigefügt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986