Können Immobilien unter Wert gegenseitig verkauft werden, ohne das Spekulationssteuer anfällt?
A besitzt ein Haus seit 1.1.2013 Vermietet. Einnahmen 10.000 € p.a. Kaufpreis 1.1.2013 = 100.000 €
B besitzt 2 Häuser seit 1940 Vermietet - Einnahmen beider Häuser zusammen = 12.000 € p.a.
B möchte unbedingt das Haus von A haben. A möchte aufgrund der Spekulationsfrist nicht verkaufen., obwohl ihm schon 250.000 € geboten wurden.
B schlägt A folgendes vor:
A erwirbt die beiden Häuser von B zum Kaufpreis von 100.000 € B erwirbt das Haus von A ebenfalls für 100.000€ Jeweils mit entsprechenden Kaufverträgen.
Alle drei Häuser haben aufgrund der aktuellen Marktlage wesentlich mehr VK – Potential.
In wie weit könnte Spekulationssteuer anfallen? Könnten die Kaufverträge vom Finanzamt angefochten werden ?
1 Antwort

Spekulationssteuer gibt es nicht. Gemeint ist offenbar Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschäfte.
Und anfechten wird das FA die Verträge nicht, aber es wird jene Vorschrift anwenden die für den Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gilt. Ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gibt es als Draufgabe.

Gilt das für den Verkehrswert von Immobilie und Grundstück
oder für den Substanzwert?
Bsp.
Das Grundstück hat einen Wert von 160.000 EUR lt. Bodenrichtwerttabelle.
Die darauf befindliche Immobilie hat einen Substanzwert von
340.000 EUR.
Immobilie und Grundstück werden für 500.000 EUR veräußert.
Der Verkehrswert liegt jedoch bei 1.000.000 EUR.
Versteuert werden lediglich 500.000 EUR, die tatsächlich
gezahlt werden.
Liegt hier bereits Missbrauch vor?