Können gebrauchte Anschaffungen auch abgesetzt werden?

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Ja, natürlich. Gebrauchte Gegenstände können aufgrund ihrer nicht mehr so langen Nutzungsdauer sogar schneller abgeschrieben werden als Neue. Oft werden bei einer Betriebsübernahme auch die kompletten Einrichtungsgegenstände übernommen. Das würde ja keiner machen, wenn man diese nicht geltend machen könnte. Viele Handwerksbetriebe, die neu anfangen, kaufen sich auch erstmal gebrauchte Transportwägen, weil neue noch nicht drin sind. Die können alle noch abgeschrieben werden.

Es gibt nur insofern einen Unterschied, als dass man gebrauchte Gegenstände schneller - wenn sie unter den Grenzen liegen auch als geringwertige Wirtschaftsgüter - abschreiben kann.