Können Firmenanteile gepfändet werden?
Der Teilhaber einer Kapitalgesellschaft hat mehrere Vollstreckungsbescheide gegen sich vorliegen. Jetzt wurde er in eine GmbH als Anteilseigner notariell aufgenommen. Können seine Gläubiger in die Firma pfänden, wenn ja, wie kann das verhindert werden. Was muss so ein Vertrag beinhalten
3 Antworten

- Geschäftsanteile könne gepfändet werden.
- Wenn den GmbH Vertrag ein Könner entworfen hat, enthält er die folgende Formulierung:
"Sollte die Anteile gepfändet werden, hat die Gesellschaft das Recht die Anteile gegen Entschädigung einzuziehen."
Und außerdem:
"Falls ein Gesellschafter seine Anteile veräußert, steht den übrigen Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht im Verhältnis Ihrer Anteile am Stammkapital zu."
Also in den GmbH Vertrag sehen.

können Sie mir einen Könner empfehlen, ich würde seine Dienste in Anspruch nehmen wollen

Wenn gegen den Teilhaber vollstreckt wird, dann können seine GmbH-Geschäftsanteile gepfändet werden. Das hätte aber zunächst keinen Einfluss auf die GmbH. Die kann erst mal normal weiter arbeiten.
Verhindern kann man die Pfändung nicht. Außer man verkauft die Geschäftsanteile an jemand anders. (Beim Notar.) Man könnte eine Option zum Rückkauf vereinbaren. Dann kann nur der dafür gezahlte Kaufpreis gepfändet werden.

Gesellschaftsanteile können gepfändet werden. Wie man das verhindern könnte, wüsste ich jetzt nicht, außer den Gläubiger zu bedienen.
Aber auch nur möglich, wenn die Entschädigung aus freier Liquidität der Gesellschaft gezahlt werden kann, die darf nicht aus dem Eigenkapital gezahlt werden. Und die Pfändung an sich verhindert es trotzdem nicht, es schützt davor einen fremden Mitgesellschafter zu bekommen.