Können die Aktionäre bei Insolvenz in den USA haftbar gemacht werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Generell ein klares "nein". Aktionäre stellen das in Aktien verbriefte Eigenkapital der Gesellschaft zur Verfügung und haften nicht darüber hinaus.

Ausnahmen - und das bestätigt der Link - scheinen in den USA ähnlich wie in D geregelt zu sein, sind aber selten.

(Einzelne) Aktionäre können hier wie dort Patronatserklärungen abgeben und so gegenüber Dritten haften. Das "passiert" aber nicht, sondern ist ein Vertrag, den man unterschribt. In der Praxis kommt das bei börsennotierten Gesellschaften nicht vor (weil der Aktionär dadurch mit seinem Geld für die Schulden der AG einsteht/bürgt).

Betrug kann es auch durch Aktionäre geben. Bei Pennystocks könnt das vor.  Auch der Fall wird nicht deiner sein. Gefühlsweise bist du mehr der Betrogene.

Nein, der Sinneiner Aktiengesellschaft ist, dass jeder Aktionär nur mit dem Betrag haftet (ins Risiko geht) den er für die Aktie bezahlt hat.