Klinische Studie Einfluss auf ALG 2?

1 Antwort

Die weitere Frage wäre ja noch, ob der Student überhaupt zur Bedarfsgemeinschaft zählt.

Dann wäre die nächste Frage, ob die sog. Aufwandsentschädigung bzgl. des Bafög als Einkommen gewertet wird. Um die Verwirrung nochmal zu erweitern...

Solche Fälle sind schon auf mehreren Ebenen recht kompliziert.

Aber als erster Anhaltspunkt ist Deine Antwort sicher gut.

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