Kleinunternehmung KK-Beitrag nachträglich zuzahlen/zurückbekommen?
Hallo,
wenn ich als Kleinunternehmer bei meiner Krankenversicherung angebe >385€ mtl. zu verdienen und unter <815€ zu bleiben, bezahle ich mtl 147€, sonst könnte ich familienversichert bleiben und nichts zu zahlen. Wenn ich trotzdem in 2 oder 3 Monaten unter den 385€ bleibe, kann ich dann am Ende des Jahres von meiner Krankenversicherung Geld zurückverlangen?
2.Frage Sollte ich angeben <385€ zu bleiben und dann dann doch regelemäßig über die 385€ zu kommen, kann ich zwischendurch bei meiner Krankenkasse bescheid geben, dass ich über diesen Betrag kommen werde und das im nachhinein ändern oder muss ich dann am Ende des Jahres immer Geld nachzahlen?
3 Antworten

Es ist egal, was Du angibst, die Krankenkasse wird sich nach Jahresende Deinen Einkommensteuerbescheid zeigen lassen und dann wissen, was die Auskünfte Wert waren.
Kann ich auch mitten im Jahr bei der Krankenkasse angeben, dass ich jetzt mehr verdienen werde und wird das dann sofort abgeändert?
Bei hauptberuflich Selbständigen geht die Krankenkasse prinzipiell immer von der Beitragsbemessungsgrenze aus und veranschlagt hier nach den Beitrag. Niedrigeres Einkommen oder anderer Status sind nachzuweisen, wenn du dies angewendet sehen magst.
Hallo,
Rückzahlungen sind weniger üblich. Ich würdeden geringeren Betrag angeben und dann lieber die Monate mit Mehrverdienst nachzahlen.
Viel Glück
Barmer