Kleinunternehmer Wareineinkauf Einkommenssteuer?
Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu Rechnung und Einkommensteuer.
Ich möchte ein Gewerbe als Kleinunternehmer eröffnen. Es handelt sich um Handwerkerleistungen rund ums Haus.
Wenn ich einem Kunden beispielsweise ein Waschbecken tausche und für ihn im Baumarkt ein Waschbecken besorge, wie berechne ich ihm den Kaufpreis auf der Rechnung wenn noch Arbeitszeit mit dazu kommt?
Bsp.: waschbecken 50 €
Arbeitszeit 100 €
Wären dann 150 € auf der Rechnung.
Jetzt müsste ich ja auf die 150 € Einkommensteuer bezahlen, obwogl ich nur 100 verdient habe. Reiche ich dann die Baumarktrechnung als Ausgaben ein? Oder wie funktioniert das?
Vielen Dank
3 Antworten
Du gehst in den Baumarkt, kaufst das Waschbecken. Bestenfalls nimmst Du dafür die EC-Karte eines separaten, betrieblichen Bankkontos. Den Kassenbon hebst Du auf. Mach eine Kopie davon, Thermopapier verblasst nämlich zügig. Die verauslagten 50 € sind dann Betriebsausgabe.
Wenn Du den Kunden die 150 € in Rechnung stellst, sind das deine Betriebseinnahmen.
150 € Einnahmen abzgl 50 € Betriebsausgaben sind dann 100 € Gewinn.
Nebenbei macht mich der Titel "Handwerkerleistungen rund ums Haus" etwas stutzig.
Ohne Meistertitel und Eintragung in die Handwerksrolle darfst Du kein Waschbecken austauschen.
Oder meintest Du "Hausmeisterservice"? Die zulassungsfreien Tätigkeiten sind begrenzt.
In deiner EÜR stellst du natürlich Einnahmen und Ausgaben gegenüber.
So wie du allerdings fragst, empfehle ich dir dringend, jemanden aufzusuchen, der sich damit auskennt (Steuerberater) oder ein Existenzgründer Seminar! Sonst geht das in die Hose!
Ich traue mir schon zu die EUR auszufüllen..
Na, immerhin einer!
Ich verdiene max. 200 euro pro Monat damit. Da sind Abschreibungen über mehrere Jahre kein Thema. Oder setzt du ein Kehrbesen über mehrer Kalenderjahre ab. Was für anschaffungen soll ich im Hausmeisterdienst machen?
Wie man gefahrene km angibt? Indem man gefahrene km angibt ! Würd ich mal so raten...
Trotzdem Danke für die Hilfe.
P.s. ein WB darf getauscht werden... nur der anschluss an die Wasserversorgung bleibt dem FB vorbehalten zwecks Versicherung und Tinkwasserverordnung.
Auch der tausch eines WC's ist zulässig ohne anschluss ans Wassernetz.
Danke für die Hilfe. Ich traue mir schon zu die EUR auszufüllen... da sich die Einnahmen gering halten (nebentätigkeit)... kommt ein Steuerberater nicht in Frage. Frage mich was da so "krass" in die Hose gehen soll? Was genau kann da so schief gehen?
Danke