Kleinunternehmer und Pkw im Betriebsvermögen
kann auch ein KU einen Pkw in sein Betriebsvermögen nehmen, wenn er diesen über 50% berufl. nutzt? Ich gehe davon aus, ja!
Damit ergibt sich eine Folgefrage: wenn der KU über die 1%-Regelung die Privatnutzung abrechnet, wie ist das dann mit der 17.500 Euro-Grenze?
Nehmen wir an, ich mache 17.000 Euro Umsatz p.a. Mit der 1%-Regelung erhöht sich mein Umsatz rechnerisch. Wenn ich einen Pkw, der 15.000 Euro kostet über diese Regelung ansetze, dann überschreite ich die Grenze von 17.500 Euro.
Wie ist das bei der genannten Grenze wg. USt. und der 1%-Regelung?
1 Antwort
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
es sein den Ennobecker zaubert noch ein anderes Urteil aus dem Ärmel in dem dieses Urteil wieder aufgehoben wurde
Hat er nicht.