Kleinunternehmer oder Freiberufler?
Hallo,
vor etwa 9 Monaten habe ich mich selbstständig gemacht mit einem Online-Shop als Kleinunternehmer - stelle also keine USt in Rechnung.
Da ich neben meinem Online-Shop noch als Tennistrainer auf Rechnung arbeite, würde ich gerne wissen, ob ich weiterhin als Kleinunternehmer gelte, oder dem FA nun mitteilen soll/muss, dass ich als Freiberufler arbeite?
Kann/Soll ich den Status als Kleinunternehmer beibehalten oder mich als Freiberufler anmelden? Als Freiberufler kann ich dann aber wohl nicht mehr meinen Online-Shop führen aufgrund der Rechtsform.
Freue mich auf rege Antworten und Hilfe von Euch.
Vielen Dank Ludwig
1 Antwort
Es klingt komplizierter, als es ist.
Tennislehrer ist freiberufler. richtig. kein Problem, der Gewinn geht über die anlage "S" in die einkommensteuererklärung
Onlineshop ist Gewerbebetrieb und der Gewinn geht über die Anlage "G" in die einkommensteuererklärung.
Du kannst problemslos beide Tätigkeiten nebeneinander ausüben.
in der Umsatzsteuer bist Du unternehmer. s gibt für eine Person nur einmal die Unternehmereigenschaft, auch wenn es mehrere Betriebe sind. Also sind die umsätz im Vorjahr aus Onlienshop + Tennislehrertätigkeit zusammen über 17.500,- unterliegt alles der Umsatzsteuer.
Wenn Du es irgendwie trennen willst, müßtest Du den Onlineshop gg. als UG abtrennen.