Kleinunternehmer allg. Fragen und Lieferadresse

3 Antworten

Kleinunternehmer da der Umsatz definitiv unter 17500 Euro und die Einnahmen unter 8000 Euro liegen werden.

Das Eine schließt hier das das Andere nicht aus, aber kann es sein, dass Du mit Einnahmen = Umsatz , in Wirklichkeit den Gewinn meinst?

Soweit ich im Internet schlau geworden bin, muss ich bei diesen Zahlen weder eine Umsatzsteuer noch eine Einkommenssteuer am Ende bei der Steuererklärung nachzahlen. Gewerbesteuer fällt auch weg.

Stimmt, Umsatzsteuer wird nicht erhoben, Gewerbesteuer fängt erst bei einem Gewerbeertrag an.

Nicht richtig ist die pauschale Aussage, dass keine Einkommensteuer anfällt. gibt es keine weiteren Einnahmen, die dazu dienen den Lebensunterhalt zu bestreiten?

Ich habe vor neben meinem Hauptberuf noch neben Online etwas Geld zu verdienen.

Der Gewinn aus dem Online-Betrieb wird dem Einkommen aus dem Hauptberuf zugeschlagen und erhöht natürlich die Einkommensteuerschuld und wird somit auch vermutlich zu einer Einkommensteuernachzahlung führen.

Darf ich Online Einkäufe für mein Unternehmen (Private natürliche Person, kein Betrieb) tätige, an eine abweichende Lieferadresse schicken?

Natürlich, kannst Du Deine Sendungen an jeder Dir verfügbaren Adresse annehmen. Wenn die Adressierung der REchnung an Dich (Name) stimmt, ist die Ausgabe auch abzugsfähig.

Gewerbesteuer fängt erst bei einem Gewerbeertrag an.

Es fehlt "über 24.500,- Euro."

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Zu meinem Kommentar von oben möchte ich noch anmerken: Wie ermittle ich das zu versteuernde Einkommen? zwecks Einkommenssteuerberechnung.

gehe ich vom Jährlichen Netto- oder Bruttolohn aus? Oder nichts von beidem?

Von dieser ermittelten Einkommenssteuer ziehe ich ja die Lohnsteuer Vorauszahlung ab oder?

Zu meinem Kommentar von oben möchte ich noch anmerken: Wie ermittle ich das zu versteuernde Einkommen? zwecks Einkommenssteuerberechnung.

Das macht das Finanzamt für dich. Du musst nur deine Einkünfte entsprechend deiner Einkunftsarten angeben.

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Ja mit Einnahmen meinte ich den Gewinn, falsch ausgedrückt sorry..

Das Einkommen aus Hauptberuf mit den den Topf geworfen wird ist klar, wäre ja dann Anlage N bei Elster. Anlage S wäre dann für die Einnahmen als Kleinunternehmer.

Wird nicht getrennt bilanziert? Bzw. versteuert? Ich dachte das Einkommen aus dem Kleinunternehmen wird getrennt vom Haupteinkommen versteuert da ich ja für meinen monatlichen "Lohn" aus dem Hauptberuf bereits Lohnsteuer zahle.

Wenn ich da falsch liege belehrt mich gerne eines besseren, man kann nur dazu lernen.

Nein, Einkommensteuer zahlt man nur auf seine Einkünfte insgesamt.

Also (verkürzt):

Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit 40.000,-

  • Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, oder Gewerbebetrieb (wäre noch zu klären) 8.000,-

./. Abzüge für Vorsorgeaufwendungen, Sondrausgaben usw.

= zu versteuerndes Einkommen ................

Einkommensteuer ....................

./. Lohnsteuerabzug .................

= Nachzahlung ...................

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@wfwbinder

Also wird mein Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit mit dem Gewinn aus meiner selbständiger Tätigkeit zusammen gerechnet. Dann wird meine Lohnsteuervorauszahlung abgezogen und daraus ergibt sich die Nachzahlung richtig?

Nehmen wir mal an ich hatte bisher bei meinen Einkommenssteuererklärungen aus meinem Hauptberuf keine Nachzahlungen, und bin mit dem Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit unter 8000 Euro, muss ich dann ebenfalls mit einer Nachzahlung rechnen?

Und wenn ja, wie ermittle ich diese am besten anhand eines Beispiels? bzw. in einem Rechner summiere ich beispielsweise ein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in höhe von 4000 Euro mit meinem Einkommen aus dem Hauptberuf. Dann habe ich das Gesamteinkommen. Dann ermittle ich die Einkommenssteuer die insg. zu zahlen wäre und ziehe davon die mit meinem Lohn bereits gezahlte Lohnsteuer wieder ab. Das müsste ja dann in etwa die Nachzahlung (oder auch nicht) ergeben, richtig?

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@streetdreams

Die 8.354,- Euro Grundfreibetrag sind ja schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Wenn Du z. B. 3.000,.- euro im Monat hast, wird Dir ab Januar 477,20 an Lohnsteuer und Soli abgezogen. Wenn es keine weiteren Einflüsse gäbe (Werbungskosten durch Entfernungspauschlae usw.) würden diese 477,20 * 12, der Einkommensteuer auf 36.000,- Einnahmen aus nichtsselbständiger Arbeit entsprechen.

So, in Deiner Einkommensteuererklärung kommen dann die 8.000,- Euro Gewinn dazu.

Das führt dann zu einer Nachzahlung von ca. 2.600,- Euro.

Deine Steuererklärung macht Du am besten mit www.elster.de

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