Kleinunternehmen und später unter 50.000 Euro
Im letzten Jahr hatte ich unter 17500 Euro Gesamtumsatz. Nun würde ich gerne ein Kleinunternehmen rückwirkend auf letztes Jahr gründen.
Jedoch plane ich in den folgenden Jahren über die 17500 Euro Umsatz zu kommen, auf circa 30.000 bis 40.000. Dies geht laut Kleinunternehmergesetzt ja nur ein einem der Jahre.
Da ich aber nur von Privatpersonen kaufe und an Privatpersonen verkaufe, kann ich keine UST einholen - deswegen würde ich gerne auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichten (da dies eine Einbuße von 20% bedeutet, da ich sie nicht vom Einkauf absetzen kann)
Ist dies auch mit einem Umsatz von 30.000 Euro nocht möglich?
Vielen Dank
3 Antworten

Wie und auf welchen Zeitpunkt Du etwas gründest und wie Du es bezeichnest ist dem Finanzamt relativ egal.
Du hast ein Unternehmen betrieben, das im letzten Jahr unter 17.500 Euro Umsatz hatte. Du hast dieses Jahr nicht mit einem Umsatz über 50.000 Euro gerechnet, als war der Verzicht auf die Umsatzsteuer für dieses Jahr okay. Hattest Du dieses Jahr jedoch über 17.500 Euro, bist Du für nächstes Jahr Regelbesteuerer ob es Spaß macht oder nicht.
Weiter holst Du die USt nicht von den Privatpersonen ein, sondern in dem was Dir die Privatpersonen bezahlen ist die USt immer in der richtigen Höhe enthalten, und Du musst diese lediglich ans Finanzamt weiterleiten. Nur weil Du die USt nicht ausweist, bedeutet das nicht, dass sie nicht enthalten ist.
Für Unternehmer die überwiegend ohne Vorsteuerabzug einkaufen und dann wieder verkaufen, kommen eventuell Sonderregelungen in Betracht. Darüber würde ich mich aber spätestens im ersten Jahr der Regelversteuerung, bzw. besser noch davor mit einem Steuerberater unterhalten, denn wenn die korrekte Art der Versteuerung erst von einem Umsatzsteuersonderprüfer festgestellt wird, kann das teuer werden.

Wer ein Unternehmen gründet, hat immer einen Vorjahresumsatz, der unter 17.500,- ist (weil ja noch 0,-).
Also ist er in seinem ersten Jahr immr Kleinunternehmer (ausser er erwartet über 50.000,- Umsatz).
sobald er aber in einem Jahr 17.500,- (bei Rumpfwirtschaftsjahr umgerechnet auf das ganze Jahr) überschreitet, ist er im folgenden Jahr Regelbesteuerer. wie billy schon richtig geschrieben hat, zählen nur die steuerpflichtigen Umsätze, ändert aber nichts an der Methodik und den Grenzen. wenn also 20.000,- anlagen, ist eben im Folgejahr mit Umsatzsteuer zu arbeiten, selbst wenn das dann nur noch 15.000,- wären.
Das führt dann für das folgejahr wieder zur Kleinunternehmerbesteuerung.

Danke für die ganzen Antworten. Macht es nun aber einen Unterschied wenn ich meine Waren außschließlich außerhalb Deutschlands kaufe und auch nur außerhalb Deutschlands verkaufe, meist sogar außerhalb Europas?
Die Ware kommt also nicht aus Deutschland und wird auch nicht nach Deutschland verkauft.