Kleingewerbe:Sacheinlage ohne Rechnung?
Guten Tag,
Ich habe ein Einzelunternehmen gegründet und unterliege derzeit der Kleingewerberegelung. Ich möchte nun Produkte, welche ich verkaufen werde, in mein Unternehmen einführen. Es handelt sich dabei um Produkte deren Wert über Zeit steigt, Sammelerartikel.
Nun gilt:
Wenn Sie mit Ihrem Gewerbe (Einzelunternehmen) beginnen, können Sie grundsätzlich private Gegenstände in das Betriebsvermögen einlegen. Diese Einlage erfolgt sodann ertragsteuerlich mit dem Zeitwert (Gemeiner Wert - ggf. schätzen), vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Sollten die Gegenstände jedoch innerhalb der letzten drei Jahre angeschafft worden sein, darf der Einlagewert nicht die Anschaffungskosten (Einkaufspreis) übersteigen. In beiden Fällen können die Kosten für den Erwerb der Gegenstände berücksichtigt werden und der Verkaufspreis stellt nicht gleichzeitig den Gewinn dar.
Da ich alle Produkte, die einen Wert von ca 100k haben, aus privater Hand gekauft habe, liegt keine Rechnung vor. Die Artikel wurden im Zeitraum der letzten 3 Jahren gekauft und die Wertsteigerung hat auch deutlich zugenommen. Anschaffungspreis wäre hier ja jetzt the-way-to-go, aber wie beweise ich nun dem Finanzamt, dass ich die Waren am Tag X gekauft habe? Die könnten ja auch sagen: "Vor genau 3 Jahren war der XX und den übernehmen wir, da für uns am meisten Steuern dabei rumkommen."
Vielen Dank für jede Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
Michel
1 Antwort
Bei solche Sachen geht es darum, die Käufe glaubhaft zu machen.
Also eine Liste erstellen.
Ein Finanzbeamter würde dann die Liste stichprobenartig überprüfen. Entsprechende Recherchen sind möglich und die Finanzämter haben auch Dokumentationen für Sammlerartikel, seinen es Münzen, Briefmarken, historisches Kinderspielzeug usw.
Geht es um 100 Artikel und bei den ersten 5, die geprüft werden, passen die werte, ist es damit erledigt und die Preise werden abgehakt. lieget es außerhalb der normalen Preisrahmen, wird tiefer geprüft.