Klagerücknahme bei Arbeitsgericht - welche Kosten sind zu tragen?

1 Antwort

Dort sind selbst bei einer Klagerücknahme keine Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten. Das ist ja das Besondere beim Arbeitsgericht und wird auch nicht durch eine Klagerücknahme anders. Selbst Gerichtskosten fallen keine an, weil dein Bekannter erst in der Güteverhandlung sich befindet. Der Richter hat Recht. Nehme am besten zurück und es ist das kostengünstigste, weil keine Kosten für dich zu erstatten sind.