Kirchensteuererstattungen wieder zurück erstatten?
Hallo zusammen,
ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2011. Bei der Überprüfung der Steuererklärung erhalte ich diesen Hinweis durch die Software:" Die im Jahr 2011 gezahlte Kirchensteuer wurde als Sonderausgabe angesetzt. Bitte beachten Sie, dass auch die im Jahr 2011 vom Finanzamt erstattete Kirchensteuer (z.B. lt. Steuerbescheid für das Jahr 2010) anzugeben ist. " Jetzt habe ich Bescheid von 2010 raus gesucht und da steht folgendes :
ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
gezahlte Kirchensteuer..........153
ab erstattete Kirchensteuer........0.........153
Muss ich nun bei der Steuererklärung 153€ angeben oder 0€?
1 Antwort
Ich schätze mal, dass du nicht die gesamte Kirchensteuer zurückbekommen hast. Also wirst du wohl 0 € angeben können. Keine Kirchensteuer zahlst du nur, wenn du auch keine Steuern zahlst. Es sei denn, du bist in keiner Kirche.