Kirchensteuer entrichtet trotz Austritt am letzten Tag des Vormonats?

1 Antwort

Hallo,

die Kirchensteuerpflicht endet entweder mit Ablauf des Monats, in dem der Kirchenaustritt erfolgt, oder einen Monat später, je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Die zu viel gezahlte Kirchensteuer kannst du bei der Einkommensteuerveranlagung im kommenden Jahr erstattet bekommen.

lies dennoch diese Info:

http://www.stb-web.de/news/article.php/id/3938

Völlig richtig.

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