Kirchensteuer
Meine Frau hat im Oktober 2013 wieder auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten angefangen. Muß ich bei der Steuererklärung nun Kirchensteuerpflichtig das ganze Jahr ja oder nein eingeben.
3 Antworten
Deine Frau hat im Oktober wieder angefangen zu arbeiten. aber sie war doch vermutlich auch schon vorher in der Kirche, nur hatte sie mangels Einkünften keinen Lohn- und Lohnkirchensteuerabzug.
Also, Kirchensteuerpflicht für das ganze Jahr, ausser Deine Frau wäre erst während des Jahres in die Kirche eingetreten.
Ist die Frau denn im ganzen Jahr Kirchenmitglied gewesen? Dann war sie auch kirchensteuerpflichtig.
Was ich sagen wollte ist: wenn die Frau das ganze Jahr 2013 in der Kirche war, war sie es im Jahr davor vermutlich auch.
Das hieße, sie wäre 2012 ebenfalls kirchensteuerpflichtig gewesen.
=> Was hat der TE dann in seiner ESt-Erklärung 2012 angegeben?
Tja, gute Frage. Möglicherweise war sie ganzjährig arbeitstätig und deshalb kam man nicht auf diese Idee.
Es ist ohne Bedeutung, ob man Kirchenmitglied ist. Wenn man der Religionsgemeinschaft auch nur einen Tag angehört, ist man kirchensteuerpflichtig.
Und? Was hat das zureichend bekannte Gesetz damit zu tun?
Angehöriger einer Rel.gem. ist nicht gleich Kirchenmitglied.
die Religionszugehörigkeit bestand das ganze Jahr?
Nur wenn man nicht das ganze Jahr in der Kirche war, es also einen Aus- und Wiedereintritt gab, ist es keine ganzjährige Sicht, sonst ja. Das hat nichts mit einer unterbrochenen oder jahresanteiligen Tätigkeit zu tun.
Richtig, hat aber mit der Frage nichts zu tun.
Bei der Steuererklärung gibt man die Rel.zugehörigkeit an. Zeitraum ist nicht möglich. Den kennt das KiStAmt ja.
... aber dann war sie auch 2012 bereits kirchensteuerpflichtig oder nicht?