Kindsunterhalt ab 18?

2 Antworten

Also meines Wissens nach, ist dann auch dein Mann, wenn deine Tochter volljährig wird, unterhaltspflichtig. Wenn sie in demselben Jahr auch mit der Schule fertig wird, bedeutet das aber auch, dass Sie dann studieren, oder eine Ausbildung machen muss, damit Du weiterhin das Kindergeld bekommst.

Mit Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes werden beide Elternteile - in Relation zu ihrem Einkommen - barunterhaltspflichtig.

Desweiteren hängt der Unterhaltanspruch von der Bedürftigkeit des Kindes ab - ergo wird seitens des KIndes erzieltes Einkommen zumindest teilweise auf den Unterhaltsanspruch gegenüber den Elternteilen angerechnet.

https://fachanwalt-heuser.de/unterhalt-fuer-volljaehrige-kinder/

z.B. auch Suchbegriff :

muss ich Unterhalt zahlen, wenn mein Kind keine Ausbildung macht

erhöhter Selbstbehalt ......

https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/

https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php

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