Kindsunterhalt ab 18?
Meine Tochter wird kommenden August 18 Jahte alt.Für sie und meinen 12 Jahre alten Sohn zahle ich Unterhalt.
Was ändert sich mit der Volljährigkeit meiner Tochter?
Informiert mich das Jugendamt über eine etwaige Neuberrechnung,bzw. Soll ich den derzeitigen Unterhalt einfach weiter bezahlen?Ich habe gehört das ab dann beide Elternteile unterhaltspflichtig sind.
2 Antworten

Also meines Wissens nach, ist dann auch dein Mann, wenn deine Tochter volljährig wird, unterhaltspflichtig. Wenn sie in demselben Jahr auch mit der Schule fertig wird, bedeutet das aber auch, dass Sie dann studieren, oder eine Ausbildung machen muss, damit Du weiterhin das Kindergeld bekommst.

Mit Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes werden beide Elternteile - in Relation zu ihrem Einkommen - barunterhaltspflichtig.
Desweiteren hängt der Unterhaltanspruch von der Bedürftigkeit des Kindes ab - ergo wird seitens des KIndes erzieltes Einkommen zumindest teilweise auf den Unterhaltsanspruch gegenüber den Elternteilen angerechnet.
https://fachanwalt-heuser.de/unterhalt-fuer-volljaehrige-kinder/
z.B. auch Suchbegriff :
muss ich Unterhalt zahlen, wenn mein Kind keine Ausbildung macht
erhöhter Selbstbehalt ......
https://www.scheidung.org/unterhalt-ab-18/
https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php