Kindesunterhalt?
Hallo zusammen.
Ich bin seit ca 2 Jahren von meinem Ex Partner getrennt. Wir haben eine gemeinsame 11 jährige Tochter.
Die Trennung verlief soweit friedlich, und so weit es in unserer Macht stand auch so "kinderfreundlich" (mir fällt kein besserer Audruck ein) wie es eben geht. Er wohnt eine Haustür weiter und die Kleine kann hingehen wann sie will bzw er Zeit hat, wohnen tut sie bei mir.
Wir arbeiten beide Wechselschicht (ich zu 70% Pflege, er Vollzeit Lager) , d.h eine Woche Frühschicht, eine Woche Spätschicht, wenn ich Frühschicht hatte, hat er geschaut, dass die kleine pünktlich zur Schule kam, bei meiner Spätschicht hat er die Betreuung nach der Schule übernommen (ca 3 Tage) die Woche, wenn ich frei hatte, da 70 %, ist er meist unterwegs. An den Wochenenden ist sie Sonntags nachmittags da.
Nach der Trennung haben wir uns erstmal aus Betreuungstechnischen Gründen darauf geeinigt, dass kein Kindesunterhalt fließt, da er selber nicht viel verdient, seine Wohnung neu einrichten musste usw, aber sich dementsprechend mit ums kind kümmert, hat dann mal ein Fahrrad bezahlt, war mit ihr Klamotten kaufen, oder hat die halbe Klassenfahrt übernommen, kauft ihr auch so zwischendurch Kleinigkeiten.
Da ich aber des Kindes wegen nur Teilzeit arbeite und die Betreuung, Miete, Strom, Ernährung etc für das Kind zum Hauptteil übernehme wollte ich mich mit ihm eine Einigung zum Thema Unterhalt finden. Dieser steht dem Kind zu?
Auch habe ich jetzt das Angebot bekommen, meine Arbeitszeiten so zu ändern, dass ich vollständig für die Betreuung des Kindes zuständig sein kann. Dieses Angebot nehme ich ab August an.
Nachdem wir uns über das Thema unterhalten haben, möchte er nun zum Anwalt gehen und den Unterhalt berechnen lassen, um das Ganze auch offiziell laufen zu lassen, hat jedoch auch geagt, dass dann die "Regelungen für Unterhaltszahlende" eintreten würden, zb dass er die kleine nurnoch 14 tägig am Wochenende hätte?
Ist mein nächster Gang nun zum Jugendamt oder soll ich die Berechnung abwarten? Werden auf beide Wege unterschiedliche Berechnungen laufen? Oder orientieren sich beide an der Düsseldorfer Tabelle? Bin für Rat für weitere Schritte sehr dankbar.
3 Antworten

Unterhaltszahlung und Umgangsrecht sind zwei verschiedene paar Schuhe und unabhängig von einander. Ausnahme- das Kind übernachtet zu oft beim Ex, dann können diese Zeiten der Unterhaltszahlung angerechnet werden.
Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, verdient er zu wenig, steht dir Unterhaltsvorschuß zu.

Das ist schade, wenn das jetzt eskaliert und formelle Dinge greifen sollen.
Willst Du denn tatsächlich den vollen Unterhalt gem. DDT (mindestens 345,-€, 455 minus hälftiges Kindergeld), obwohl das Kind nicht wenig Zeit beim Vater verbringt? Bitte nicht falsch verstehen, einen Anspruch darauf hast Du ja.
Ich persönlich würde vielleicht auf einen kleinen Teil verzichten, vielleicht 20%, aber das muss man natürlich nicht. Denn unbestritten hat ja auch der Vater Kosten mit der Versorgung der Tochter. Im formellen Unterhaltsrecht spielt das allerdings keine Rolle, solange nicht das echte Wechselmodell gelebt wird.
Und das nächste Fahrrad, die nächste Klassenreise zahlst Du alleine. Was mit Unterhalt ja kein Problem sein wird.
Ich würde vielleicht die Berechnung des Anwaltes abwarten, aber den Anspruch auf Unterhalt schon jetzt nachweislich geltend machen, also per Einschreiben. Genau beziffern musst Du den Unterhaltsanspruch m.E. nicht, ich würde "Unterhalt gemäss DDT" verlangen.

Ob das Jugendamt da ein guter Mediator sein könnte, bezweifle ich. Ob Ihr wirklich eine vermittelnde Person braucht?
Du bist ja kompromissbereit und er will sich eigentlich auch um seine Tochter kümmern.
Vielleicht war es auch einfach seine erste Wut ( "Ich kümmere mich soviel um die Kleine, und soll jetzt 345,-€ monatlich bezahlen? Dann kümmere ich mich eben nicht mehr").
Ich würde es nochmal mit einem sachlichen (!) Brief probieren. Den Brief auf jeden Fall gegenlesen lassen und klar gliedern. Nicht alles vermischen.
- ich hätte Anspruch auf 345,-€ Unterhalt
-Ich bin bereit, auf x Euro zu verzichten, solange Du unsere Tochter an y Tagen pro Monat betreust (Sonntags von 12h bis 18h sowie...)
- ich wünsche mir eine gütliche Einigung im Sinne unserer Tochter

An der Düsseldorfer Tabelle werden sich vermutlich beide orientieren, aber der Anwalt vertritt die Interessen seines Auftraggebers und das Jugendamt die Interessen des Kindes. Insofern ist davon auszugehen, dass die Berechnung des Anwalts mit einem geringeren Unterhalt enden wird, als die Berechnung des Jugendamts (was höchstwahrscheinlich erstmal keine weiteren unterhaltsmindernden Kosten berücksichtigen wird).
Die Frage ist halt, was du erreichen möchtest? Ihr könntet euch ja rein theoretisch auch erstmal auf einen bestimmten Betrag einigen.
dass dann die "Regelungen für Unterhaltszahlende" eintreten würden, zb dass er die kleine nurnoch 14 tägig am Wochenende hätte?
Das passiert nicht automatisch, sonder ist wahrscheinlich seine Retourkutsche dafür, dass du nun den Unterhalt forderst.
Vielen Dank für die Antwort.
Natürlich würde ich auch auf einen Teil des Unterhaltes verzichten, damit er sich weiterhin um sie kümmern und zb Ausflüge machen kann, leider zeichnete sich im letzten Gespräch aber auch ab, dass er den Kontakt wahrscheinlich einschränken würde? (Weiss nicht ob es war um mir ein schlechtes Gewissen zu machen), die Tendenz zum Kindkontakt ist mittlerweile auch eher sinkend (neue Beziehung etc), dass er die Kleine meist nurnoch "Pflicht mässig" betreut hat, wenn ich spätschicht hatte. Und ein Umzug ist mittlerweile auch im Gespräch in den nächsten 2 Jahren, weshalb ich die Chance schnell ergriffen habe meine Arbeitszeiten umzustellen, damit ich das Kind alleine betreuen und arbeiten gehen kann, was bis dahin nicht mehr der Fall sein könnte.
Ich finde es etwas schwierig weiterhin eine stressfreie Lösung für beide Parteien zu finden, ob ein Beratungsgespräch beim Jugendamt helfen könnte? Wenn er einen reduzierten Unterhalt zahlt würde ich mir wünschen dass meine Tochter auch dementsprechend weiterhin ihre gewisse Anzahl von Tagen ( am liebsten dann festgelegt) mit ihrem Papa hat.