kindergeldrückzahlung nach falscher Angabe von der Familienkasse?
Mein Sohn ( volljährig, in der Ausbildung )hat bis Februar 08 in einem Apartement gewohnt. Das Kindergeld hatte er bis dahin über mich weitergeleitet bekommen. Dann ist er wieder zu seiner Mutter gezogen und hat aber das Kindergeld weiterhin ( bis September 08 ) über mich erhalten. Dann hat seine Mutter das Kindergeld neu beantragt. Daraufhin mußte ich 1.232 € an die Familienkasse zurückzahlen. Ich habe dagegen Einspruch eingelegt der aber abgelehnt wurde. Ich hatte am Anfang 2008 bei der Familienkasse nachgefragt, wem das Kindergeld zusteht. Aussage der Kasse: meinem Sohn! Nachdem mein Einspruch abgelehnt wurde habe ich wieder bei der Kasse nachgefragt, warum die Ablehnung. Ich bekam die Antwort, dass das Kindergeld nicht meinem Sohn sondern seiner Mutter zugestanden hätte und ich deswegen zurückzahlen mußte. Als ich sagte, dass ich vorher aber die Aussage eines Kollegen erhalten hatte, dass das Kindergeld meinem Sohn zustehen würde, erhielt ich die Antwort, ich hätte diese Aussage im Internet recherchieren müssen. Wem kann ich bei dieser Einrichtung wirklich glauben?? Habe ich eine Möglichkeit, dieses Geld wiederzubekommen?
2 Antworten

Ich sehe das Problem nicht.
Bis September 08 hast Du an den Sohn weitergeleitet.
Dann hat die Mutter neu beantragt, also demnach ab 10/08 bekommen.
für welchen Zeitraum sollst Du denn zurückzahlen? für März bis September? dann würde aber die Mutter das Gedl für den Zeitraum bekommen, obwohl du schon an den Sohn gezahlt hast.
Ausserdem hast Du ja von dem Umzug gewußt. also wenn es um einen Zeitraum geht, wo Du das Geld bekommen und weitergeleitet hast, regelt das innerhalb der Familie.

dann muss Dir deine Ex-Frau oder Partnerin den Betrag den du an die Familienkasse zurück zahlen musstest erstatten - ist doch ganz klar. Habt ihr den vorher nicht miteinander geredet, also nicht nur Vater, Mutter sondern auch den Sohn mit einbezogen?