Kindergeld zurückzahlen?

2 Antworten

Ich denke, die Rückforderung für den halben Monat ist rechtswidrig. Denn in § 66 Absatz 2 EStG ist geregelt, dass das Kindergeld immer für den vollen Monat zu zahlen ist. § 66 EStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Eine hälftige Rückforderung ist deshalb ausgeschlossen.

Erstmal mein Beileid.

Zum anderen, du wirst genug anderes um die Ohren haben als dich mit der Kindergeldkasse um 110 € zu streiten. An deiner Stelle würd ich einmalig einen Einspruch einlegen und wenn der nicht funktioniert, zahl die 110 € zurück, das tut wahrscheinlich weniger weh, als das ganze Theater um das durchzuboxen.

Leider muss man sich ja gerade in Trauerfällen um vieles kümmern. Und wenn man plötzlich Bestattungskosten zu tragen hat, hat man nicht unbedingt 110,-€ übrig.

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