Kindergeld wobei Kind in Wohngruppe lebt?

1 Antwort

Du mußt es ja auch nicht zurückzahlen, ist ja dein Kind. Du mußt das Kindergeld zusammen mit dem Unterhalt weiterleiten an die Verantwortlichen der Wohngruppe, je nachdem was für eine Verwaltungsstrucktur die Wohngruppe hat, ggf an dein Kind persönlich auszahlen.

Dann hätte ich vermutlich schon lange Post erhalten von denen?

0