Kindergeld Werbungskosten
Hallo, Ich bekamm 2008 Kindergeld ich bin in Ausbildung und bin über 18Jahre Jetzt will das Familienkasse nochmal für 2008 die Einkommensbelege. Andernfall wollen sie das Kindergeld und die Eigenheimzulage zurück.
Ich fahre für eine gerinen Betrag mit dem Werksbus ins Betrieb. Mir wird auch vom Betrieb die Kosten für den Berufsschule (Wohnheim,Verpflegung) bezahlt.
Kann ich trotzdem die Entfernungskilometer 0,30€EntfernungArbeitztage und Pauschal Verpflegung im Wohnheim angeben.
Ich bin für jeden Tipp dankbar
Mfg. Rabisko
2 Antworten

Die Frage ist, ob Du mit der Enfernungspauschale über die 920,- Euro kommst, die sowieso als Arbeitnehmerpauschale angerechnet werden.
aber einzeln:
Die Entfernungspauschale steht Dir zu für die Fahrten zum Betrieb.
Wenn die Wohnheimkosten vom Betrieb übernommen werden, ist da ncihts mehr möglich.
Frage: wie sieht es mit Schulbüchern aus, Schreibbedarf usw.?

Ja ich würde über die 920.- kommen. einfach sind es 38km160 Tage sind 6080km0,30€=1800€
Meine Frage wäre halt, ich fahre mit dem Werkbus da zahle ich im Jahr ungf.200€, das reicht aber nicht über die 920€ zu kommen.Ich brauche auser den 920€ nochmal 400€ zum belegen.
Kann ich trotzdem die 6080km angeben. Sagt die Familienkasse dann nicht,sie fahren eh schon mit dem Werkbus
Mfg. Rabisko