Kindergeld Rückzahlung bei ausgeschlagenen Erbe

2 Antworten

Ich sehe da keine Lösung, so schlimm das in der Situation auch ist.

Für das Kindergeld seidIhr die Anspruchsberechtigten, auch wenn es direkt an den Sohn ausgezahlt wurde.

Die Kindergeldkasse kann von Euch zurückfordern.

Das Erbe werdet Ihr ausgeschlagen haben, weil es überschuldet ist (oder gäbe es einen anderen Grund). Damit bekommt der Staat nichts von dem Geld, sondern es wird unter die Gläubiger Eures Sohnes verteilt.

Ich denke es wäre klüger gewesen das Erbe nicht auszuschlagen. Wenn denn Geld auf dem Konto war (was aber wohl zu bezweifeln wäre), hätte die Rückzahlung an die Kindergeldstelle, des unberechtigten Kindergeldes erfolgen können und dann ein Nachlasskonkurs.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ich habe doch noch was gefunden, was Euch helfen kann.

In diesem Urteil:

http://www.ra-kotz.de/rueckforderung.htm

Wurde festgelegt, dass bei Abzweigung udn späterer Rückforderung der verpflichtet ist, der das Geld bekommen hat, auch wenn ein anderer der Antragsberechtigt war.

Legt als mit Hinweis auf dieses Urteil:

BUNDESFINANZHOF

Az.: VI R 83/99

Urteil vom 24.08.2001

Einspruch gegen den Rückforderungsbescheid ein.

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@wfwbinder

Vielen dank erst mal dafür.Ist ja doch ne menge Gesetzestext den es nun aufzuarbeiten gilt.

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@Pischty

Würde ich gar nciht machen.

Nur Einspruch mit dem Hinweis auf das Urteil. Lass die doch raussuchen, ob ihnen was dagegen einfällt. Wenn nein, ziehen die zurück.

Wenn doch, dann müssen die begründen und ihr habt es beim überprüfen leichter.

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Kindergeldstelle fordert nun von uns das Geld zurück. Wie ist es nun?

Da genügt ein schlichter Zweizeiler an die Kindergeldstelle:

"In der Angelegenheit [Name, Vorgang, Aktenzeichen] verweisen wir auf unsere Erbausschlagung v. [Datum], die wir in Kopie beifügen.. Hiernach sind wir für v. g. Forderung aus Nachlassverbindlichkeit nicht heranzuziehen. [Unterschrift]"

G imager761