Kindergeld rückwirkend ab 18 keine Ausbildung?

2 Antworten

Wenn man per Attest nachweisen kann, dass das Kind krankheitsbedingt daran gehindert ist, eine Ausbildung zu beginnen, besteht u.U. ein Anspruch.

Auf Dauer ist der Weg über Schwerbehinderung dann leichter.

Und ja, bis zu 6 Monate rückwirkend kann man diesen geltend machen.

Ich muss revidieren - es ist wohl eher ein 'Nein'. Die Voraussetzungen, unter denen man für ein volljähriges Kind Kindergeld beantragen kann, findest Du hier:

Kindergeld ab 18 Jahren | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Wie Du siehst, ist 'Krankheit' nicht dabei. Er müsste also als ausbildungsplatzsuchend oder arbeitsplatzsuchend gemeldet sein.

In 2021 gab es ein Urteil, wonach kein Kindergeld gezahlt wird für ein Kind, dass auf unabsehbare Zeit krank ist:

Kein Kindergeld für auf unabsehbare Zeit krankes volljähriges Kind (aerzteblatt.de)

Daraus ergibt sich die einzige andere Möglichkeit, die ich sehe: einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung zu stellen - dann müsste er aber, beruhend auf seinem aktuellen Zustand, das Merkzeichen H (hilflos) bekommen - ob das im Rahmen des Möglichen ist, müssen seine Ärzte beantworten.