kindergeld Nachzahlung nach 3 Jahren?

3 Antworten

Hast du Kindergeld für dich beantragt oder für deine Kinder?

Kindergeld für dich müssten deine Eltern beantragen. Wenn es Gründe gibt, warum das Kindergeld nicht an deine Eltern, sondern direkt an dich gehen soll, schildere diese bitte, damit wirf uns ein vollständiges Bild machen können. (Zum Beispiel, weil du nicht mehr Zuhause wohnst und deine Eltern keinen Unterhalt bezahlen.)

Daher beantworte bitte folgende Fragen:

  • Wo wohnst du zurzeit? (Eltern, eigene Wohnung, sonst wo)
  • Was machst du zurzeit? (Schule, Ausbildung, Arbeiten)
  • Wovon lebst du? (Unterhalt, eigenes Einkommen, Vermögen)

Und dich wichtigste Frage:

  • Mit welcher Begründung wurde der Antrag auf Kindergeld abgelehnt?

Grundsätzlich: Wenn du Anspruch auf Kindergeld hast und dieser Anspruch schon in den letzten 3 Jahren bestand, hast du dem Grunde nach auch Anspruch auf eine Nachzahlung. Der Umfang wäre zu prüfen. Voraussetzungen und (Vejährungs)Fristen recherchiere ich gerne für dich, wenn wir festgestellt haben, ob du tatsächlich Anspruch auf der Kindergeld hast.

Also ich lebe immer noch bei meine Mutter

Schule habe ich vor kurzem beendet jetzt bin ich auf Arbeitssuche

Und Geld Krieg ich vom Jobcenter

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@Jamila55

Arbeitssuche oder Ausbildungssuche?

ersteres hat man kein Anspruch auf Kindergeld. Letzteres schon, wird aber natürlich vom mtl. Geld des Jobcenter verrechnet. 30 € ist der Freibetrag den man behalten dürfte, der Rest wird komplett angerechnet.

Also hättest du nicht wirklich was von. Und wenn würde es sowieso an deine Mutter ausgezahlt werden.(aber halt wie gesagt auch abgezogen werden von den mtl. Leistungen)

Hättest du Anspruch, hätte das Jobcenter euch aber im Normalfall auch zur Antragsstellung aufgefordert, da vorrangige Leistungen immer zu beantragen sind. Die Nachzahlung würde auch ans Jobcenter gehen, bis auf den Freibetrag jeweils.

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Und ich habe ab den 14 Lebensjahr bis zum 16 Kinder geld bekommen dann hieß es das paar Unterlagen noch Fehlen als wir sie eingereicht haben sagten die das mein aufenthaltstitel nicht den Paragraph entspricht den er haben sollte

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@Jamila55

Und warum soll die Ablehnung nun unberechtigt gewesen sein? Ich hatte mal den Fall, dass für die Mutter eine Niederlassungserlaubnis bestehen mußte, erst danach wurde Kindergeld bewilligt.Das war in Fall auch rechtlich korrekt.

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@Jamila55

Hallo Jamila55,

dieser Absatz lässt mich zweifeln:

du schreibst ......" sagten die das mein aufenthaltstitel nicht den Paragraph entspricht den er haben sollte."

deshalb lies bitte mal hier:

https://www.sozialleistungen.info/kindergeld/anspruch-auf-kindergeld-fuer-auslaender/

z.B. steht geschrieben:

....." in diesem Fall besteht nur dann eine Anspruchsberechtigung für den Bezug von Kindergeld, wenn sich die Person seit mindestens drei Jahren gestattet oder geduldet in Deutschland aufhält."

Ich vermute, dies kann der Grund für die damalige Ablehnung gewesen sein !

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Wenn kann man für max. 6 Monate eine Nachzahlung erhalten. Früher waren es 4 Jahre, aber das Gesetz wurde geändert. Heißt, auch wenn du Anspruch für die Jahre vorher hättest, würdest du max. 6 Monate nachgezahlt bekommen.

Und der Antrag muss durch den Kindergeldberechtigten gestellt werden, außer es gibt eine Abzweigung.

Ich verstehe nur nicht, weshalb du keines erhalten haben sollst. Kindergeld wird bis 18 an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt, danach ist es bis. 21 möglich, wenn man Ausbildungssuchend gemeldet ist und dies nachweisen kann und bis höchstens 25, wenn man eine Ausbildung macht oder Schule oder Studium ect.

Wenn davon gar nichts zutriffst, würdest du auch keines erhalten können, bzw. der Kindergeldberechtigte.

Wieso meinst du, Anspruch zu haben und mit welcher Begründung wurde dieser abgelehnt?

Inzwischen gibt es eine Nachzahlung nur noch für max. 6 Monate.