Kindergeld: Nachweis über die ein und ausgaben aus dem nebenberuflichem kleingewerbe

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So wie für das Finanzamt, eine Einnahmen- Ausgaben-Überschussrechnung.

Also eine E-Ü-Rechnung (Muster im Internet), in der man die Einnahmen aufführt udn die Ausgaben, sachgerecht aufgetrelt, abzieht.

Die differenz ist der Gewinn, oder Verlust.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986