Kindergeld - nach Vollzeitbeschäftigung wieder Schule - Einkommensanrechnung?
Ich habe im Februar 2008 meine Ausbildung als Elektriker beendet. Ich wurde von meinem Ausbildungsbetrieb in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Seit Ende August 2008 gehe ich wieder zur Schule - Fachoberschule,12. klasse - um mein Fachabitur zu machen. Ich habe gedacht, dass ich (bzw. meine Mutter) ab August wieder Kindergeld bekäme (ich habe eine eigene Wohnung). Der Kindergeldantrag wurde abgelehnt, mit der Begründung, mein Einkommen wäre zu hoch, gleichzeitig wird das bereits gezahlte Kindergeld für Januar und Februar zurückgefordert. Es müsse der Zeitraum, in dem ich vollzeitberufstätig war, berücksichtigt werden, da ich (weil ich mich rechtzeitig, da Ausschlußfrist, bei der Schule um einen Platz beworben habe) AUSBILDUNGSWILLIG war. Ich kann das nicht nachvollziehen. Ich war doch in der Zeit meiner Berufstätigkeit gar nicht Kindergeldberechtigt und ich will ja auch kein Kindergeld für diese Zeit . . warum auch. Meiner Meinung nach darf doch das Einkommen, das ich während meiner Berufstätigkeit erzielte gar nicht mit berücksichtigt werden. Und so habe ich auch das Kindergeldmerkblatt verstanden.
1 Antwort
So würde ich es eigetnlich aus verstehen, weil ja auch ausdrücklich gesagt ist, das, wenn die Voraussetzungen für Kindergeld nur einen Tel des Jahres bestanden, auch die Verdienstgrenze von 7.680,- zu 12teln ist.
Aber wenn man bis zum Kindergeld bezug schon die Grenzen überschritten hat, bekommt man doch ncihts, siehe hier:
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/kigeldein.html