Rückzahlung des Kindergeldes bei Abbruch der Erstausbildung(Studium)?
Ich bin jetzt im 6. Semester am Studieren und muss mein Studium abbrechen, leider habe ich in den 2,5 Jahren nur an 1 Klausur teilgenommen und sie bestanden. Vom Kindergeldgeber wurde anders als beim Bafög (meines Wissens nach) kein Leistungsnachweis, sondern nur eine Immatrikulationsbescheinigung, gefordert.
Soll ich das Studium lieber jetzt schon abbrechen, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, das ich das Kindergeld zurück zahlen muss oder ist es egal und kann auch erst am Ende des letzten (6.) Semesters mitteilen, dass ich das Studium abbreche? Ich hatte kein Einkommen während des Studiums.
(Edit: Die Antwort auf den folgenden Teil meiner Frage lautet ,,Ja" und muss nicht mehr beantwortet werden: Danach muss ich 1 Jahr normal arbeiten und habe vor danach eine berufliche Ausbildung zu machen, meine Zweitausbildung. Bekomme ich für die Zweitausbildung noch Kindergeld nach 1 Jahr Pause? Für die Zeit dazwischen gibt es natürlich nichts. Ich bin am Ende der Zweitausbildung noch keine 27 Jahre alt und jetzt schon älter als 21.)
Liebe Grüße
Pizza
3 Antworten

wenn ich alles richtig verstanden habe, würde ich an deiner Stelle solange immatrikuliert bleiben, bis eben irgendeine Arbeit oder eine andere Ausbildung beginnt. Und solange du immatrikuliert bist, gibts auch Kindergeld.
Zurückzahlungen wegen säumiger Klausurteilnahme brauchst du nicht zu befürchten.

Du (genauer deine Eltern) bekommst maximal bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld, wenn du immatrikuliert bist, oder dich in Ausbildung befindest.
Verdienst(Einkommen) spielt keine Rolle mehr.

Hallo, Kindergeld muss man nicht wegen Mißerfolg bei der Ausbildung zurückzahlen. Insofern kannst Du noch warten. Für die andere Ausbildung gibt es auch Kindergeld, allerdings nur bis Du 25 wirst.
Daher bringt Warten nichts.
Viel Glück
Barmer