Rückzahlung des Kindergeldes bei Abbruch der Erstausbildung(Studium)?

3 Antworten

wenn ich alles richtig verstanden habe, würde ich an deiner Stelle solange immatrikuliert bleiben, bis eben irgendeine Arbeit oder eine andere Ausbildung beginnt. Und solange du immatrikuliert bist, gibts auch Kindergeld.

Zurückzahlungen wegen säumiger Klausurteilnahme brauchst du nicht zu befürchten.

Du (genauer deine Eltern) bekommst maximal bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld, wenn du immatrikuliert bist, oder dich in Ausbildung befindest.

Verdienst(Einkommen) spielt keine Rolle mehr.



Hallo, Kindergeld muss man nicht wegen Mißerfolg bei der Ausbildung zurückzahlen. Insofern kannst Du noch warten. Für die andere Ausbildung gibt es auch Kindergeld, allerdings nur bis Du 25 wirst.

Daher bringt Warten nichts.

Viel Glück

Barmer

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