Kindergeld nach 5 Monaten?
Guten Tag,
- ich habe einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag
- ich bin 18
- habe mein Realschulabschluss mit Qualifikation
- bin in der 12. Klasse
- Gehe seid 12 Jahren zur Schule
- Lebe in NRW
Jetzt ist das so, dass ich meine Schule abbrechen möchte (mache grade mein Fachabi). Ich möchte dann vom 01.03 bis zum 01.08 Arbeiten um mir ein Auto zu ermöglichen. Jetzt ist die frage ob meine Eltern trotzdem weiterhin Kindergeld bekommen (in der Zeit von der Ausbildung und der Übergangsarbeit). Ich habe gelesen solange ich eine Arbeitswoche von unter 20 Stunden habe ist dies möglich.
- Lebe in NRW
- Gehe in die 12.Klasse
- Besuche seid 12 Jahren die Schule
1 Antwort
Googeln Sie zunächst "Schulpflicht + ihr Bundesland" und stellen Sie fest, ob Sie überhaupt abbrechen können - das Erreichen der Volljährigkeit reicht dafür meist nicht aus.
Ich habe eine Schulpflicht von 10 Jahren und die habe ich mit 12 Jahren wohl erfüllt
Du musst bis zum Ende lesen, nicht dort abbrechen, wo die das Ergebnis gefällt. Was Du beschrieben hast, ist nur die Vollzeitschulpflicht, danach geht es noch weiter:
https://www.bildung.koeln.de/schule/schullaufbahn/schulpflicht/
"Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis besteht Schulpflicht
- bis zum erfolgreichen Abschluss eines vollzeitlichen Bildungsganges der Sekundarstufe II
- bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden.
Wann bist du 18 geworden?
Gehe in NRW zur Schule und bin in der 12. Klasse