Kindergeld in Übergangszeit?


05.06.2023, 11:22

Meine Arbeit war ein ausbildungsintegriertes duale Studium

1 Antwort

Es handelt sich um eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten* - also z.B. zwischen dem Abitur und der Aufnahme eines Studiums.

Da Du, wie du schreibst, gearbeitet hast und nicht in Ausbildung warst, trifft dies auf Dich nicht zu und Deine Eltern haben erst mit Beginn der Ausbildung wieder einen Kindergeldanspruch für Dich und können entsprechend einen Antrag stellen.

Kindergeld ab 18 Jahren | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

-* plus einiger Ausnahmefälle, hier der Gesetzestext (aus § 32 EStG):

"sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, einer vom Wehr- oder Zivildienst befreienden Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland nach § 14b des Zivildienstgesetzes oder der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b des Soldatengesetzes oder der Ableistung eines freiwilligen Dienstes im Sinne des Buchstaben d liegt"

PS: April bis August sind doch auch 5 Monate, dann erfüllst du halt diese Bedingung nicht.

Hallo, danke für die Antwort! Zu der Arbeit einmal: Das war ein ausbildungsintegriertes duale Studium.

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