Kindergeld bei Uni-/Studiengangwechsel im Master (Erststudium)?
Hallo zusammen,
ich habe meinen Bachelor Ende letzten Jahres beendet und direkt einen Master angehangen. Demnach befinde ich mich aktuell noch im Erststudium. Jetzt würde ich gerne meine Uni wechseln. Daraus ergibt sich für mich folgende Frage:
Rutscht man durch den Wechsel des Master Studiengangs in das Zweitstudium und verliert den Kindergeld Anspruch?
Bachelorstudiengang: Wirtschaftsinformatik
- Masterstudiengang: Wirtschaftsinformatik
- Masterstudiengang: Management
Vielen Dank schonmal :)
3 Antworten
Es ist ja ein durchgehendes Studium auf dem Weg zum Master.
Die Eltern sind weiter Kindergeld berechtigt.
Man verliert nicht den Kindergeldanspruch bei einer Zweitausbildung, es gelten dann nur Einschränkungen für eine Erwerbstätigkeit.
Ja das mit der Erwerbtstätigkeit ist leider der Fall, weswegen ich ihn verlieren würde :) Habe ich leider vergessen zu erwähnen.
Auch bei einem Studiengangwechselnach dem 3. Semeseter, hat ein studierender i.d.R. weiterhin Anspruch auf Kindergeld - soweit sich besagtes Kind weiterhin in Ausbildund befindet und unter 25 ist.
Ja was ich vielleicht vergessen habe zu erwähnen ist, dass es für meinen Anspruch wirklich auf den Status des Erststudiums ankommt aufgrund einer Vollzeit Berufstätigkeit.
Vielen Dank für die Antwort :) Demnach ist die leichte Abweichung vom Studieninhalt auch nicht weiter Schlimm? Habe gelesen, dass der Master möglichst nah am Bachelorstudiengang sein sollte inhatllich.