Kindergeld bei Uni-/Studiengangwechsel im Master (Erststudium)?

Die wichtigste Angabe fehlt: wie alt bist Du?

21 und arbeite in Vollzeit

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist ja ein durchgehendes Studium auf dem Weg zum Master.

Die Eltern sind weiter Kindergeld berechtigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für die Antwort :) Demnach ist die leichte Abweichung vom Studieninhalt auch nicht weiter Schlimm? Habe gelesen, dass der Master möglichst nah am Bachelorstudiengang sein sollte inhatllich.

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Ja das mit der Erwerbtstätigkeit ist leider der Fall, weswegen ich ihn verlieren würde :) Habe ich leider vergessen zu erwähnen.

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Auch bei einem Studiengangwechselnach dem 3. Semeseter, hat ein studierender i.d.R. weiterhin Anspruch auf Kindergeld - soweit sich besagtes Kind weiterhin in Ausbildund befindet und unter 25 ist.

Ja was ich vielleicht vergessen habe zu erwähnen ist, dass es für meinen Anspruch wirklich auf den Status des Erststudiums ankommt aufgrund einer Vollzeit Berufstätigkeit.

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