Kinderbetreuungskosten absetzbar?
Bis zu welcher Höhe (Gesamthöhe) können wir Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen?
1 Antwort
Die Regelunngen sind etwas kompliziert. Ich habe sie mal so zusammengestellt:
Zusammenlebende Elternteile:
I. Sind beide Eltern erwerbstätig? Ist das Kind bis 14 Jahre alt? 2/3 der Betreuungskosten, max. EUR 4.000 = WBK/ BA (den WBK-Pauschbetrag gibt es zusätzlich).
II. Ist nur ein Elternteil erwerbstätig? Ist das Kind 3 bis 5 Jahre alt? 2/3 der Betreuungskosten, max. EUR 4.000 = SA
III. Ist ein Elternteil erwerbstätig und der andere krank, behindert oder in Ausbildung? Ist das Kind bis 14 Jahre alt? 2/3 der Betreuungskosten, max. EUR 4.000 = SA
Alleinerziehende I. Sind Sie erwerbstätig? Ihr Kind ist bis 14 Jahre alt? 2/3 der Betreuungskosten, max. EUR 4.000 = WBK/ BA (den WBK-Pauschbetrag gibt es zusätzlich). II. Sind Sie krank, behindert oder befinden Sie sich in der Ausbildung? 2/3 der Betreuungskosten, max. EUR 4.000 = SA