Kind streift mit Radlenker parkendees Auto-dieses stand auf Fußgängerweg- muß ich haften?

2 Antworten

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Hier ein Urteilsspruch dazu:

Keine Verletzung der Aufsichtspflicht

Auch die Eltern haften nicht, da sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hätten. Bei schulpflichtigen Kindern sei beim Radfahren eine ständige Aufsicht nicht mehr erforderlich. Dass das Kind die Straßenverkehrsregeln kannte, ergäbe sich schon daraus, dass es auf dem Bürgersteig fuhr. Die Eltern seien auch nicht verpflichtet gewesen, ihr Kind zum Absteigen vor dem klägerischen Fahrzeug zu veranlassen. Zum Erwachsenwerden gehöre auch, dass man mit Gefahren und Hindernissen umgehen lerne. Die Eltern mussten daher ihren Sohn nicht bei jedem Hindernis zum Absteigen auffordern. Es sei durchaus veranlasst gewesen, dass sich das Kind der Herausforderung stellt.

Die Risiken eines rechtswidrig abgestellten Fahrzeugs habe in erster Linie der Parkende, nicht die Passanten zu tragen. Es sei dem Kläger zumutbar gewesen, sein Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Zumindest eine Teilschuld wird der Falschparker im Streitfall tragen müssen.

Hast Du unabhängige Zeugen für den Vorfall? Wieviel Platz war denn für deinen Knirps noch vorhanden? Bei z.B. 5 m Abstand zur Hauswand hätte der ja genug Platz zu vorbeikurven gehabt. Bei weniger als 1 m sieht das natürlich ganz anders aus.

Auch Du musst Dich natürlich fragen lassen, warum Du nicht rechtzeitig eingegriffen hast? Warst Du ggf. auch der Meinung dass der Platz zum Durchfahren langt?

Google mal mit "Falschparker beschädigt" - ein speziell deinen Fall abbildendes Urteil hab ich auf die Schnelle jedoch nicht gefunden. Dafür aber einige andere Rechtsprechung um Falschparker und deren Mithaftung.